Beschwerden können von Ihnen an die Beschwerdestelle der AfP gerichtet werden. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheitsbekundung (z.B. bzgl. Überwachung, Verfahren, Zertifizierungsstelle).
Gegen das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung kann Einspruch eingelegt werden.
Alle Arbeitsschritte eines Beschwerde-/Einspruchsverfahrens werden streng vertraulich von Mitarbeitern bearbeitet, die nicht in das Verfahren gegen das sich die Beschwerde/der Einspruch richtet,
involviert waren. Das Verfahren steht allen interessierten Kreisen offen.
Beschwerden und Einsprüche können nur schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese per Post/Fax oder per Mail an die Beschwerdestelle.
Frist zur Einreichung eines Einspruchs:
4 Wochen ab Zustellung der Zertifizierungs-Entscheidung. Die Beschwerdestelle entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach
Eingang.
Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei.
Unberechtigte Einsprüche werden dem Einspruchsteller entsprechend der Entgelttabelle in Rechnung gestellt.
Agentur für Präqualifizierung GmbH
Carl-Mannich-Str. 26
65760 Eschborn/Taunus
Telefon: 06196 – 92 39 542
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Akkreditiert seit 11.02.2019