Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden können von Ihnen an die Beschwerdestelle der AfP gerichtet werden. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheitsbekundung (z.B. bzgl. Überwachung, Verfahren, Zertifizierungsstelle).

 

Gegen das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung kann Einspruch eingelegt werden.

Alle Arbeitsschritte eines Beschwerde-/Einspruchsverfahrens werden streng vertraulich von Mitarbeitern bearbeitet, die nicht in das Verfahren gegen das sich die Beschwerde/der Einspruch richtet, involviert waren. Das Verfahren steht allen interessierten Kreisen offen.


Ablauf einer Beschwerde/eines Einspruchs

  • Beschwerden und Einsprüche müssen schriftlich bei der AfP eingereicht werden. Die AfP bestätigt den Eingang.
  • Die Berechtigung der Beschwerde/des Einspruchs wird durch eine neutrale Person (Mitarbeiter der AfP, der nicht in den Vorgang involviert war) evaluiert.
  • Die Beschwerde-/Einspruchsentscheidung wird durch einen neutralen Entscheider (Entscheider der AfP, der nicht in den Vorgang involviert war) getroffen.
  • Die Zertifizierungsstelle informiert den Kunden schriftlich über das Ergebnis des Einspruchsverfahrens und wenn immer möglich über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.

Form und Fristen

 

Beschwerden und Einsprüche können nur schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese per Post/Fax oder per Mail an die Beschwerdestelle.

Frist zur Einreichung eines Einspruchs:
4 Wochen ab Zustellung der Zertifizierungs-Entscheidung. Die Beschwerdestelle entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang.

 


Kosten

Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei.

Unberechtigte Einsprüche werden dem Einspruchsteller entsprechend der Entgelttabelle in Rechnung gestellt.