Für alle Verfahrensarten gelten verbindliche Fristen.
Bitte reichen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihre Unterlagen möglichst
früh innerhalb der genannten Fristen ein.
Sollten die vorgegeben Frist nicht ausreichen, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung per E-Mail stellen: fristverlaengerung@afp-da.de.
Bitte geben
Sie dabei die gewünschte Länge der Fristverlängerung an. Wird kein Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen.
Erst- und Re-PQ
Eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen kann ggf. mehrfach formlos beantragt
werden. Insgesamt darf jedoch die Bearbeitungszeit des Verfahrens von 6 Monaten
beginnend ab der ersten Fristsetzung nicht überschritten werden.
Überwachung
Eine einmalige Fristverlängerung von bis zu 4 Wochen kann formlos beantragt werden.
Sonderfristen
Liegt eine angemessene und triftige Begründung (Notsituation) vor, ist eine längere Frist möglich.
Eine fehlerhafte oder unterlassene Datenübermittlung führt zur Ablehnung des Zertifizierungsverfahrens bzw. zur Einschränkung, zu Entzug oder Aussetzung der aktuell gültigen Präqualifizierung. Nach Fristablauf sind wir gezwungen, die entsprechenden Konsequenzen zeitnah umzusetzen. Retaxation droht!
Agentur für Präqualifizierung GmbH
Carl-Mannich-Str. 26
65760 Eschborn/Taunus
Telefon: 06196 – 92 39 542
info@afp-da.de
Akkreditiert seit 11.02.2019