Der Erstantrag für eine Präqualifizierung kann von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt gestellt werden, die daraus resultierende Präqualifizierung ist maximal 5 Jahre gültig. Drei Monate vor Ablauf der bestehenden PQ können Sie eine Re-Präqualifizierung beantragen. Alle Nachweise müssen dabei erneut vollumfänglich nach den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes vorgelegt werden.

 

Innerhalb der maximal 5-jährigen Laufzeit Ihrer Präqualifizierung finden zwei Überwachungen nach
ca. 20 und 40 Monaten statt. Bei der Überwachung werden ausgewählte Nachweise geprüft. Zur Überwachung muss kein Antrag von Ihnen gestellt werden, Sie werden rechtzeitig über anstehende Überwachungen per Mail und Fax informiert.

 

Sollten sich im Laufe Ihrer bestehenden Präqualifizierung maßgebliche Änderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mit einem Änderungsantrag melden.