gültig ab 01/02/2023
Entgelte einmalig und pro Antrag/Überwachung und pro Betriebsstätte
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt. Gemäß AGB entsteht mit der Antragsannahme durch die AfP eine Entgeltpflicht des Leistungserbringers für die
beantragte Zertifizierung und alle weiteren erforderlichen Verfahren (wie z.B. Überwachungen/Konformitätsprüfungen), die innerhalb der Laufzeit des Zertifikates zur Aufrechterhaltung der
Präqualifizierung durchgeführt werden müssen.
Agentur für Präqualifizierung GmbH
Carl-Mannich-Str. 26
65760 Eschborn/Taunus
Telefon: 06196 – 92 39 542
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Akkreditiert seit 11.02.2019