Bei Ihnen haben sich Änderungen ergeben?

Maßgebliche Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei der Erteilung einer Bestätigung vorgelegen haben, müssen unverzüglich von Ihnen angezeigt werden.

Bitte beachten Sie: ein Änderungsantrag verlängert nicht die Laufzeit Ihres Zertifikats!

Bitte stellen Sie Ihren Änderungsantrag online hier.

Ein Änderungsantrag ist entgeltpflichtig. Bitte beachten Sie dazu unsere Entgeltabelle.

Folgende Änderungen gelten als maßgeblich:

  • Wechsel des Inhabers (nur bei Einzelunternehmen), sofern der bisherige Leistungserbringer keinen
    Änderungsantrag gestellt hat oder eine fünfjährige Laufzeit gewünscht wird
  • Wechsel des Inhabers (Personen- und Kapitalgesellschaft, Vereine, Stiftungen)
  • bei einem Rechtsformwechsel
  • bei Umfirmierung
  • Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die Leistungserbringung verantwortliche Person
  • Standortwechsel des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, soweit dort die Hilfsmittelversorgung erfolgt 

und/oder 

  • maßgebliche räumliche Änderungen, die die Eignungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V berühren

und/oder

  • Erweiterung des Hilfsmittelspektrums, soweit die Ausgangspräqualifizierung dieses nicht umfasst

und/oder

  • Auflösung des Unternehmens oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen
  • bzw. eines vergleichbaren Verfahrens oder wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet