Unser Telefonservice ist Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr, unter der Tel.-Nummer 06196 – 92 39 542 erreichbar.


Wir präqualifizieren Leistungserbringer für Hilfsmittel nach § 126 SGB V. Seit 11.02.2019 sind wir durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert für alle Versorgungsbereiche (außer 13A und Scope 5/Blindenhunde-Schulen):

Apotheken, Augenoptiker, Fachhandel, Friseure, Hebammen, Medizintechnik, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Pflegedienste, Pflegeheime, Rehabilitationslehrer, Reha-Care, Reha-Technik, Sanitätshäuser, Zweithaar-Spezialisten

Gemäß Norm 17065 ändert sich der Begriff "Audit" in "Überwachung".


Antrag

Einfach und schnell Onlineantrag für alle Verfahren

Präqualifizierung

Der transparente Weg zur Präqualifizierung. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Service/Kontakt

Telefon: 06196 – 92 39 542
Mo. bis Fr.: 9 – 12 Uhr

E-Mail: info@afp-da.de


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21.03.2023

Für Sie haben wir den Onlineantrag weiter verbessert!

Alle Verfahren und Überwachungen jetzt mit vielen Neuerungen und Vorteilen

 

Das Hochladen Ihrer Nachweise ist noch leistungsstärker geworden:
Sie können ab sofort bis zu 8 MB Dateigröße laden. Das Ausdrucken und Versenden von Nachweisen wird dadurch überflüssig, die Bearbeitung Ihres Verfahrens papierlos und nachhaltiger.

Die Verfahren für Überwachungen, Änderungsantrag, Erst- und Re-Präqualifizierung wurden angeglichen und für Sie optimiert. Sie können ab jetzt alle Verfahrensarten in der gleichen Systematik bearbeiten.

Alle Texte wurden überarbeitet und treffender formuliert. Unsere Testkunden haben bestätigt:
die Bearbeitung gelingt so deutlich sicherer und besser.

Damit Sie uns bei Ihren Fragen schneller erreichen, haben wir die Kapazität unseres Telefon-Services erhöht. Freuen Sie sich auf eine kundenfreundliche Erreichbarkeit.

07.03.2023

Überwachung/Audit im Onlineantrag jetzt noch einfacher!

 

Auf Ihre Anregungen hin haben wir eine Reihe von Optimierungen umgesetzt.
Bisher unterschied sich die Bearbeitung der Überwachung von der der Erst-/Re-Präqualifizierung.
Die Oberflächen haben wir jetzt angepasst und verbessert. Sie können ab sofort alle Verfahrensarten
in der gleichen Systematik einfach bearbeiten.

Über „Überwachung bearbeiten“ oder „Überwachung Anleitung“ öffnet sich kein neues Fenster mehr.
Sie gelangen ohne Umwege in Ihr Kundenportal und können direkt mit der Bearbeitung starten.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Überwachung feststellen, dass maßgebliche Änderungen noch nicht gemeldet wurden, kein Problem! Sie können innerhalb der Überwachung das Formular für den Änderungsantrag aufrufen, die Änderungen eingeben und direkt absenden. Die Überwachung wird dadurch automatisch abgebrochen. Nach Feststellung der Konformität Ihres Änderungsantrags erhalten Sie eine erneute Aufforderung zur Überwachung.

01.02.2023

15. Fortschreibung des GKV-SV Kriterienkatalogs

- gültig zum 01.02.2023

 

 Der GKV-Spitzenverband hat die 15. Fortschreibung des Kriterienkatalogs veröffentlicht, die ab 01. Feb. 2023 gültig wird. Für Scope 6 (weitere Versorgungsbereiche ohne Begehung) ergeben sich daraus keine Veränderungen.

 

Alle relevanten Unterlagen finden Sie auf der AfP-Website im Bereich DOWNLOADS.

 

Die Änderungen der 15. Fortschreibung wurden in den AfP-Onlineantrag eingefügt und stehen zum
01. Februar zur Verfügung. Wie bisher werden die Bezeichnungen der VB, soweit es Änderungen gibt, von uns automatisch angepasst.


01.11.2022

Oliver Launhardt übernimmt das Ruder
der Agentur für Präqualifizierung

 

Seit 1. November ist Diplom-Kommunikationswirt Oliver Launhardt als Geschäftsführer der
Agentur für Präqualifizierung GmbH tätig.

Er löst damit Diethard P. Grundl ab, der die AfP seit Gründung 2012 als Geschäftsführer und Leiter der Zertifizierungsstelle geführt und maßgeblich geprägt hat.

Mit Oliver Launhardt hat die AfP eine erfahrene Führungskraft gewonnen, die verschiedene Managementpositionen in Werbe- und Mediaagenturen sowie zuletzt beim Medizintechnikhersteller Fresenius Medical Care innehatte.

„Ich freue mich darauf, die Agentur für Präqualifizierung weiter als unabhängigen Qualitätsdienstleister
für Apotheken und weitere Leistungserbringer auszubauen. Vor allem unsere Kunden, die gut ausgebildeten Mitarbeiter, die Digitalisierung des Verfahrens und eine klare Zukunftsvision liegen mir am Herzen.
Ich möchte das Unternehmen weiter voranbringen und seine Position als Marktführer festigen.“

16.08.2022

Relevante Änderungen innerhalb der AGB und
des Zertifizierungsprogramms bezüglich des Zertifizierungsverfahrens zum 09.08.2022:
(Erst-PQ, Re-PQ und Änderungsantrag sowie Überwachung)

 

Die AGB, die auch die Zertifizierungsvereinbarung der AfP enthalten, sind auf dieser Website im Bereich Download veröffentlicht. Das Zertifizierungsprogramm der AfP wird registrierten Nutzern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

Risikoklassen:

Die Risikoklassen wurden angepasst. Die Risikoklasse wird nun durch Versorgungsbereiche und deren spezifische Nachweise definiert.

 

Fristverlängerung:

Es erfolgte eine Anpassung der für Fristverlängerungen innerhalb eines Zertifizierungsverfahrens. 

Bei Erst-PQ, RE-PQ und Änderungsanträgen ist eine Fristverlängerung von jeweils maximal 8 Wochen mehrfach möglich, bei Überwachungen einmalig. Liegt eine angemessene Begründung (Notsituation) vor,
ist ggf. eine längere Frist möglich. 

 

Überwachungsaudit wird zur Überwachung:

In allen Schriftstücken der AfP erfolgte eine Änderung der Bezeichnung „Überwachungsaudit“ in „Überwachung“.

 

Maßgebliche Änderungen innerhalb einer Überwachung:

Es wurde ein Hinweis ergänzt, dass innerhalb einer Überwachung auch bei maßgeblichen Änderungen der
PQ die Einreichfrist der Überwachung zu beachten ist.

 

Übertragung von Zertifizierungen:

Es wurde konkreter dargelegt, dass die „Übertragung“ von Zertifizierungen, also der Übergang von einer anderen Präqualifizierungsstelle zur AfP ohne eine Qualitätsprüfung nicht vorgesehen ist. Wir führen daher keine Übertragung akkreditierter und/oder nicht akkreditierter Zertifizierungen durch. Um eine Präqualifizierung mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren von uns zu erhalten, müssen Leistungserbringer
eine neue Präqualifizierung beantragen.