Wünschen Sie sich Ihre Präqualifizierung mit Zertifikat, einfach, schnell und günstig?

Wir setzen auf zukunftsorientierte Lösungen und digitale Prozesse, die Ihnen das ermöglichen.

 

Top-Leistungen sind Ihnen wichtig? 

Als Marktführer mit über 14.000 zufriedenen Kunden bieten wir Ihnen Gold-Standard:

  • Schnelle, papierlose Anträge und Verfahren
  • Innovatives Kundenportal mit elektronischer Unterschrift
  • Unterstützende Antragshilfe
  • Informative Schulungsvideos
  • Qualifizierter Telefonservice
  • Auf Wunsch: Großkunden-Management

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Ihr Zertifizierungsmanager begleitet Sie durch das Verfahren.

 

Sie wollen die besten Preise?

Sie erhalten eine Präqualifizierung mit einem fachlichen Leiter und einem Versorgungsbereich bereits ab 169,- € sowie bei begehungspflichtigen Versorgungsbereichen eine Betriebsbegehung für 299,- € ggf. mit Zusatzkosten (Reisekosten), jeweils zzgl. MwSt. Bitte informieren Sie sich hier über unsere attraktiven Preise.

 

Ihre Präqualifizierung mit uns - da bleibt mehr Zeit für die Patienten!


Antrag/Überwachung

Einfach und schnell - Der

Onlineantrag für alle Verfahren auf unserem Kundenportal

Präqualifizierung

Der transparente Weg zur Präqualifizierung. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Service/Kontakt

Telefon: 06196 – 92 39 542
Mo. bis Fr: 9–12 Uhr

E-Mail: info@afp-da.de


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beim PQ-Stellen-Wechsel




17.11.2023

Anforderung von Überwachungen

Abstand kann deutlich geringer als 20 Monate sein

 

Aktuell fordern alle PQ-Stellen bei den Leitungserbringern die 2. Überwachung an.

Die Gültigkeitsdauer einer Präqualifizierung beträgt maximal 60 Monate (5 Jahre). Innerhalb dieser Laufzeit müssen die PQ-Stellen bei allen Leistungserbringergruppen in gleichmäßigen Abständen 2 Überwachungen durchführen.


Die Überwachung erfolgt durch eine Dokumentenprüfung, bei begehungspflichtigen Versorgungsbereichen (Scope 1- Orthopädietechnik, Scope 2 - Orthopädieschuhtechnik, Scope 3 - Hörgeräteakustik, Scope 4 - Augenoptik) erfolgt zusätzlich eine Betriebsbegehung. Der Zeitpunkt der Anforderung der Überwachungen (nach ca. 20 bzw. 40 Monaten) ergibt sich durch den Beginn der Gültigkeit des Zertifikats.


Der Abstand zwischen zwei Überwachungen ist davon abhängig, wie schnell die Konformität mit den Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes innerhalb der Überwachung sichergestellt und die Überwachung abgeschlossen werden kann. Im Zuge der Pandemie wurden die Regelungen der Fristen zugunsten der Leistungserbringer deutlich verlängert. Bitte beachten Sie, dass dies zur Folge hat, dass die Überwachungen ggf. relativ dicht hintereinander stattfinden müssen und der Abstand zwischen zwei Überwachungen daher im Einzelfall deutlich kürzer als 20 Monate sein kann.


08.11.2023

Alleinstellungsmerkmal für Friseure

Dank Präqualifizierung zum Zweithaarprofi

 

Die Ausbildung von Friseuren zum Zweithaarexperten bietet eine lukrative Möglichkeit, das klassische Geschäftsfeld zu erweitern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patienten mit Haarausfall z.B. aufgrund einer Krebs-Erkrankung. Voraussetzung, um auch mit der GKV abrechnen zu können, ist dabei die Präqualifizierung. 


Nadine Dammann-Esch, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Deutscher Zweithaarprofis, hat in einem Interview mit der Agentur für Präqualifizierung nachgefragt, wie es mit der Präqualifizierung für Ihre Branche weitergeht. Oliver Launhardt, Geschäftsführer der  Agentur für Präqualifizierung, und Heike Pluquett, stellvertretende Leiterin, erläutern, dass die Präqualifizierung keine Hürde auf dem Weg zum Zweithaarprofi darstellt. Das komplette Interview lesen Sie hier: newClips 05/23


02.11.2023

Verführer T-Shirt für die Schnellsten:

Jetzt PQ-Stelle wechseln und kräftig sparen!

 

Ihre Präqualifizierung (PQ) belastet Sie und kostet viel? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel zum PQ-Marktführer. Wir begrüßen die ersten 99 Neukunden bis zum 31.12.2023 mit dem limitierten

„Verführer T-Shirt“.

Profitieren Sie von vielen Vorteilen:

  • Die besten Preise
    Vergleichen Sie selbst.
  • Ein komplett digitalisiertes Verfahren
    Einzige PQ-Stelle im Markt, inkl. elektronische Unterschrift
  • Persönlicher Service
    Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite.
  • Einfache und schnelle Verfahrensabwicklung
    Web-Kundenportal, kein Papierkram, Antragshilfe, Großkundenmanagement uvm.

 

Bereits über 14.000 Kunden vertrauen uns. Nutzen Sie unsere innovativen Lösungen, die die Bearbeitung für Sie garantiert einfach, schnell und günstig machen. Bei uns sind Sie goldrichtig. Einfach wechseln!


26.10.2023

Ein kleiner Schritt für uns, ein großer Schritt für Sie

Neu: Komplett digitale Bearbeitung Ihrer PQ-Verfahren

 

Ab sofort bieten wir Ihnen, als erste und einzige von der DAkkS akkreditierte Präqualifizierungsstelle in Deutschland, mit der elektronischen Signatur ein komplett digitales Antragsverfahren an.

 Damit wird der Antragsprozess für Sie enorm beschleunigt – endlich bleibt mehr Zeit für Patienten und Kunden.

Gegenüber anderen PQ-Stellen entfällt der aufwändige, analoge Postversand oder das zeitraubende Ausdrucken, Unterschreiben, Einscannen sowie Hochladen des Antrages. Das digitale Verfahren verbessert auch die interne Bearbeitung deutlich!

Es funktioniert für Sie ganz einfach: Bitte bearbeiten Sie Ihre Anträge und Verfahren wie bisher auch im Web-Kundenportal. Lediglich beim Reiter "7. Abschluss" eines der beiden oberen Unterschriftsverfahren wählen:

"Den Antrag elektronisch per Maus oder Touchscreen unterschreiben"

oder

"Den Antrag elektronisch per Smartphone oder Tablet unterschreiben"

Genial: Sie können einen Link zum unterschreiben per E-Mail an eine weitere Person, bspw. den fachlichen Leiter, senden. Somit können alle notwendigen Personen am digitalen Verfahren teilnehmen und vom Prozess profitieren.

 

Das OT-Magazin "GP Gesundheitsprofi" veröffentlichte am 30.11.2023 einen Artikel über das innovative Kundenportal der Agentur für Präqualifizierung. Weitere Informationen hier.


10.10.2023

Wichtige Information für Leistungserbringer

16. Fortschreibung der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V

 

Am 10.10.2023 ist die 16. Fortschreibung der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Kraft getreten.

Einziger Gegenstand dieser Fortschreibung ist der Entfall der Weiterbildungsverpflichtung Stoma für die beruflichen Qualifikationen "Orthopädietechnikerin/-techniker und Orthopädietechnikmeisterin/-meister.


05.09.2023

Preise für Ihre Betriebsbegehungen deutlich gesenkt

Statt 399,- € nur noch 299,- €

 

Wir haben neu kalkuliert und freuen uns, dass wir Ihnen ab sofort Betriebsbegehungen für nur noch 299,- € zzgl. MwSt. anbieten können.

Als Marktführer mit über 14.000 zufriedenen Kunden geben wir Synergieeffekte an unsere Kunden weiter. Wir nutzen auch bei Begehungen neueste Technologien, um alle Bearbeitungsschritte schnell, digital und dadurch einfach für Sie zu gestalten. Das spart Ihnen und uns Zeit und Geld. Sie sehen, schlanke Prozesse helfen allen und ermöglichen besondere Kostenvorteile.


01.09.2023

Wir gehen von intensiven Verhandlungen aus
Die Situation bleibt für Apotheken herausfordernd

Die Pharmazeutische Zeitung hat den DAV-Vorsitzenden, Dr. Hans-Peter Hubmann sowie Oliver Launhardt, Geschäftsführer der Agentur für Präqualifizierung (AfP) zum ALBVVG, den Auswirkungen des Gesetzes für die Apotheken, den Hilfsmittelmarkt sowie das Unternehmen befragt. Lesen Sie hierzu den Artikel der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) online:

15.08.2023

Eilmeldung! Zunächst kein Handlungsbedarf für Leistungserbringer

Neue Produktgruppe 30 für Hilfsmittel für Glucosemanagement

 

In den letzten Tagen haben Fachpresse und Rundschreiben darüber informiert, dass der GKV-SV Hilfsmittel für Glucosemanagement aus der bisherigen Produktgruppe 03 in eine neue Produktgruppe 30 überführen wird. Dies hat zu einer Reihe von Anfragen bei uns geführt, ob und wann die neue Produktgruppe beantragt werden kann.

Aktuell kann die neue Produktgruppe noch nicht beantragt werden! Die Notwendigkeit/Möglichkeit einer Präqualifizierung der Produktgruppe 30 entsteht erst bei Inkrafttreten der nächsten, 16. Fortschreibung. Derzeit hat der GKV-SV noch nicht bekannt gegeben, wann diese in Kraft tritt.

Was ist zu tun, um dann die Produktgruppe zur bestehenden Präqualifizierung hinzufügen?

Sobald der GKV-SV uns über den Veröffentlichungstermin der 16. Fortschreibung informiert, werden wir unsere Kunden per Newsletter und auf unserer Website darüber in Kenntnis setzen. Die neue Produktgruppe kann erst nach Inkraftsetzung der Fortschreibung bei uns mittels Änderungsantrag zu einer bestehenden Präqualifizierung hinzugefügt werden.


01.08.2023

Auf vielfachen Wunsch:

Rechnungsversand nur noch per E-Mail 


Auf vielfachen Wunsch versenden wir Rechnungen für alle Ihre Verfahren ab 01.08.2023 per E-Mail. Gemeinsam gehen wir damit einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit: Porto, Papier, Versandumschlag und Logistikaufwand können eingespart werden. Das ist gut für Sie, für uns und für die Umwelt, da wir damit gemeinsam viel CO2 einsparen.
Weitere Vorteile für ihr Unternehmen: Lästiges Einscannen entfällt, da die Rechnungen digital vorliegen und somit einfach zusortiert und weiter versendet werden können. Die digitale Transformation geht damit auch bei der Präqualifizierung durch uns den nächsten Schritt. Übrigens, die Kosteneinsparungen tragen dazu bei, dass wir Ihnen weiterhin sehr günstige Konditionen anbieten können.
Die Rechnungen werden unter dem Absender "rechnungen@afp-da.de" verschickt. Bitte unterstützen Sie uns und geben diese Adresse in Ihrem Mailaccount frei bzw. sehen Sie auch in Ihrem SPAM-Ordner nach, falls Sie eine Rechnung vermissen sollten. Sollten Sie nicht diesen Versandweg wünschen, informieren Sie uns bitte.

04.07.2023

Flora Apotheke, 63477 Maintal

Zufriedene Kunden sind unser bestes Argument!

 

 "Schon lange sind wir sehr zufriedener Kunde der Agentur für Präqualifizierung. Die Mitarbeiter sind kompetent, freundlich und bei Fragen gut zu erreichen. Außerdem hat mich und mein Team der einfache Onlineantrag überzeugt - das geht schnell und unkompliziert. Ich kann die AfP und ihre Mitarbeiter und Leistungen weiterempfehlen."

Apotheker Anoushirvan Jazayeri, Flora Apotheke, 63477 Maintal


31.05.2023

Langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit wird fortgeführt
Vertragsverlängerung mit Evangelische Heimstiftung GmbH

Bereits seit vielen Jahren betreut die Agentur für Präqualifizierung alle Pflegeheime der Evangelische Heimstiftung GmbH mit Hauptsitz in Stuttgart. Inzwischen wurde ein neuer, langfristiger Vertrag mit dem bedeutendsten Pflegeheimbetreiber in Baden-Württemberg geschlossen, der im Kern die optimierte Digitalisierung der Verfahren und gezielte Prozessverbesserungen vorsieht. Ziel ist für beide Seiten, die Präqualifizierung und alle Verfahren schneller, einfacher und effizienter umzusetzen.

Dazu die Evangelische Heimstiftung GmbH: „Wir sind seit Jahren Kunde der Agentur für Präqualifizierung und arbeiten vertrauensvoll und nachhaltig zusammen. Diese gute Partnerschaft haben wir im Februar 2023 mit einem langfristigen Vertrag für alle Verfahren rund um die Präqualifizierung unserer Einrichtungen gefestigt.“

„Äußerst zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen sowie langfristige Partnerschaften sind bedeutende Eckpfeiler in unserem Bestreben, Marktführer im Präqualifizierungsmarkt zu bleiben. Wir wollen diese Position mit hoher Qualität und einem top Preis-Leistungsverhältnis weiter ausbauen und freuen uns, wenn wir mit dem Engagement unserer Mitarbeiter, unserem Online Kundenportal, optimierten Prozessen sowie der einfachen, schnellen Abwicklung unsere Kunden nachhaltig überzeugen können“, so Geschäftsführer Oliver Launhardt.

17.05.2023

AfP Service-Offensive 2023:
Wir sind noch persönlicher für Sie da!

Ab sofort können Sie alle Fragen rund um Ihr Verfahren direkt Ihrem Prüfer stellen. Das macht alles noch schneller und einfacher für Sie.
Wir haben bei unseren Telefongesprächen viele positive Empfehlungen von Ihnen erhalten und daraufhin unseren Service weiter optimiert. Ab sofort erhalten Sie mit unserer Rückantwort zu Ihrem Verfahren die Kontaktdaten Ihres persönlichen Mitarbeiters aus dem Qualitätsmanagement mitgeteilt.
Zusätzlich sind wir damit auch am Nachmittag für Sie erreichbar: Montag bis Freitag von 9 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13 15 Uhr.
Somit können Sie Ihren Ansprechpartner im Qualitätsmanagement direkt erreichen und alle offenen Punkte klären. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne mit allen wichtigen Informationen, so dass Sie die Bearbeitung Ihrer Präqualifizierung schnell und unkompliziert durchführen können.
Natürlich können Sie Ihrem Mitarbeiter auch eine E-Mail senden, die kurzfristig bearbeitet wird.
Für allgemeine Fragen bieten wir wie bisher unseren Telefondienst Montag bis Freitag von 9 12 Uhr an. In der Regel können wir alle Telefonate in dieser Zeit entgegennehmen. Sollten Sie wider Erwarten nicht „durchkommen“, erhalten Sie meist am selben Tag einen Rückruf von uns.
Für Sie verbessern wir auch unsere Bearbeitungssoftware permanent: Sie können ab sofort statt 8 MB pro Nachweis 20 MB hochladen. Dabei sind jetzt pro Nachweis 15 Dateien (z.B. Fotos/jpg oder Dokumente/PDF) möglich.

21.03.2023

Für Sie haben wir den Onlineantrag weiter verbessert!

Verfahren und Überwachungen mit vielen Neuerungen und Vorteilen

 

Das Hochladen Ihrer Nachweise ist noch leistungsstärker geworden:
Sie können ab sofort bis zu 8 MB Dateigröße laden. Das Ausdrucken und Versenden von Nachweisen wird dadurch überflüssig, die Bearbeitung Ihres Verfahrens papierlos und nachhaltiger.
Die Verfahren für Überwachungen, Änderungsantrag, Erst- und Re-Präqualifizierung wurden angeglichen und für Sie optimiert. Sie können ab jetzt alle Verfahrensarten in der gleichen Systematik bearbeiten.
Alle Texte wurden überarbeitet und treffender formuliert. Unsere Testkunden haben bestätigt:
die Bearbeitung gelingt so deutlich sicherer und besser.
Damit Sie uns bei Ihren Fragen schneller erreichen, haben wir die Kapazität unseres Telefon-Services erhöht. Freuen Sie sich auf eine kundenfreundliche Erreichbarkeit.

07.03.2023

Auf Ihre Anregungen hin haben wir eine Reihe von Optimierungen umgesetzt.

Überwachung/Audit im Onlineantrag jetzt noch einfacher!

 

Bisher unterschied sich die Bearbeitung der Überwachung von der der Erst-/Re-Präqualifizierung.
Die Oberflächen haben wir jetzt angepasst und verbessert. Sie können ab sofort alle Verfahrensarten
in der gleichen Systematik einfach bearbeiten.
Über „Überwachung bearbeiten“ oder „Überwachung Anleitung“ öffnet sich kein neues Fenster mehr.
Sie gelangen ohne Umwege in Ihr Kundenportal und können direkt mit der Bearbeitung starten.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Überwachung feststellen, dass maßgebliche Änderungen noch nicht gemeldet wurden, kein Problem! Sie können innerhalb der Überwachung das Formular für den Änderungsantrag aufrufen, die Änderungen eingeben und direkt absenden. Die Überwachung wird dadurch automatisch abgebrochen. Nach Feststellung der Konformität Ihres Änderungsantrags erhalten Sie eine erneute Aufforderung zur Überwachung.

27.02.2023

Relevante Änderungen innerhalb der AGB und des Zertifizierungsprogramms bezüglich der Zertifizierungsverfahren* - zum 27.02.2023

*Erst-PQ, Re-PQ und Änderungsantrag sowie Überwachung

 

Die AGB, die auch die Zertifizierungsvereinbarung der AfP enthalten, sind auf dieser Website im Bereich Download veröffentlicht. Das Zertifizierungsprogramm der AfP wird registrierten Nutzern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Fristverlängerung

Gerne gewähren wir unseren Kunden mehr Zeit, um in einem laufenden Zertifizierungsverfahren die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereitzustellen. Um eine schnelle Bearbeitung der Verfahren durch die AfP zu ermöglichen, wurde die Zeitspanne einer Fristverlängerung auf max. 4 Wochen festgelegt. Die Fristverlängerung ist innerhalb einer Überwachung einmalig möglich und innerhalb einer Erst-Präqualifizierung, Re-Präqualifizierung oder Änderungsverfahren mehrfach, sodass Ihnen bei Bedarf immer ausreichend Zeit zur Verfügung steht. 

Übertragung von Zertifizierungen

Die „Übertragung“ von Zertifizierungen, also der Übergang von einer anderen Präqualifizierungsstelle zur AfP wurde konkreter dargelegt.  Der Wechsel erfordert eine vollumfängliche Qualitätsprüfung. Die AfP fordert dazu Nachweise bei der abgebenden Stelle oder beim Antragssteller an. Nach Feststellung der Konformität wird das Zertifikat für die jeweilige Restlaufzeit ausgestellt.

Aussetzung, Einschränkung und erneute Inkraftsetzung der Zertifizierung oder einzelner Versorgungsbereiche

Es wurde detaillierter beschrieben, was zur Aussetzung und/oder Einschränkung der Zertifizierung oder einzelner Versorgungsbereiche führt und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Inkraftsetzung möglich ist.

  • Aussetzung der Zertifizierung oder einzelner VB

Erfüllt ein LE die Anforderungen einer gültigen Präqualifizierung nicht, wird diese komplett oder für bestimmte VB ausgesetzt. Der LE kann die erforderlichen Nachweise innerhalb eines Jahres nach Information über die Aussetzung ein- /nachreichen.

  • Einschränkung der Zertifizierung

Erfüllt ein LE dauerhaft die Anforderung einzelner VB einer gültigen Präqualifizierung nicht, bzw. reicht er bei Aussetzung der Zertifizierung die erforderlichen Nachweise für einzelne VB nicht innerhalb eines Jahres nach, wird die Zertifizierung eingeschränkt. 

  • Zurückziehung der Zertifizierung

Erfüllt ein LE die Anforderung einer gültigen Präqualifizierung dauerhaft nicht, bzw. reicht er bei Aussetzung der Zertifizierung die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb eines Jahres nach, zieht die AfP die Zertifizierung zurück. 

  • Erneute Inkraftsetzung der Zertifizierung oder einzelner VB

Kann der LE nach einer Aussetzung der Zertifizierung oder einzelner VB fristgerecht nachweisen, dass er/sie die Anforderungen erfüllt, wird die Zertifizierung wieder in Kraft gesetzt.


01.02.2023

15. Fortschreibung des GKV-SV Kriterienkatalogs

- gültig zum 01.02.2023

 

Der GKV-Spitzenverband hat die 15. Fortschreibung des Kriterienkatalogs veröffentlicht, die ab 01. Feb. 2023 gültig wird. Für Scope 6 (weitere Versorgungsbereiche ohne Begehung) ergeben sich daraus keine Veränderungen. Alle relevanten Unterlagen finden Sie auf der AfP-Website im Bereich DOWNLOADS.

Die Änderungen der 15. Fortschreibung wurden in den AfP-Onlineantrag eingefügt und stehen zum
01. Februar zur Verfügung. Wie bisher werden die Bezeichnungen der VB, soweit es Änderungen gibt, von uns automatisch angepasst.


01.11.2022

Neuer Geschäftsführer

Oliver Launhardt übernimmt das Ruder der Agentur für Präqualifizierung

 

Seit 1. November ist Diplom-Kommunikationswirt Oliver Launhardt als Geschäftsführer der
Agentur für Präqualifizierung GmbH tätig.
Mit Oliver Launhardt hat die AfP eine erfahrene Führungskraft gewonnen, die verschiedene Managementpositionen in Werbe- und Mediaagenturen sowie zuletzt beim Medizintechnikhersteller Fresenius Medical Care innehatte.
„Ich freue mich darauf, die Agentur für Präqualifizierung weiter als unabhängigen Qualitätsdienstleister
für Apotheken und weitere Leistungserbringer auszubauen. Vor allem unsere Kunden, die gut ausgebildeten Mitarbeiter, die Digitalisierung des Verfahrens und eine klare Zukunftsvision liegen mir am Herzen.
Ich möchte das Unternehmen weiter voranbringen und seine Position als Marktführer festigen.“

Die Präqualifizierung von Leistungserbringern für Hilfsmittel nach § 126 SGB V ist unsere Leidenschaft.

 

Wir präqualifizieren Apotheken, Augenoptiker, Fachhandel, Friseure, Hebammen, Hörakustiker, Medizintechnik, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker, Pflegedienste, Pflegeheime, Rehabilitationslehrer, Reha-Care, Reha-Techniker, Sanitätshäuser, Zweithaar-Spezialisten.

 

Seit 11.02.2019 sind wir durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert für alle Versorgungsbereiche in den Scopes 1, 2, 3, 4 und 6.