Maßgebliche Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei der Erteilung einer Bestätigung vorgelegen haben, müssen unverzüglich von Ihnen angezeigt
werden.
Bitte stellen Sie Ihren Änderungsantrag online hier.
Ein Änderungsantrag ist entgeltpflichtig. Bitte beachten Sie dazu unsere Entgeltabelle.
Folgende Änderungen gelten als maßgeblich:
und/oder
maßgebliche räumliche Änderungen, die die Eignungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V berühren
und/oder
und/oder
Agentur für Präqualifizierung GmbH
Carl-Mannich-Str. 26
65760 Eschborn/Taunus
Telefon: 06196 – 92 39 542
info@afp-da.de
Akkreditiert seit 11.02.2019