Die Überwachung der Leistungserbringer wird gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2013 nach Einstufung in Risikoklassen vorgenommen. Die Risikoklasse der turnusgemäßen Überwachung bestimmt sich
durch die gewählten Versorgungsbereiche. Eine Liste der Scopes mit den zugeordneten Versorgungsbereichen und Risikoklassen finden Sie hier.
Sie erhalten einen individuellen Überwachungsplan, der sich an den von Ihnen gewählten Versorgungsbereichen mit der höchsten Risikostufe orientiert.
Diese Daten müssen bei jedem Überwachungsaudit nachgewiesen werden:
Bei Risikostufe 1 müssen keine Nachweise für die Versorgungsbereiche im Rahmen der Überwachungsaudits eingereicht werden. Für Risikostufe 2 und 3 sind zusätzlich zu den Basisdaten die Nachweise
entsprechend der Versorgungsbereiche nötig.
Die Nachweise für Risikostufe 2 werden in zwei Überwachungsaudits aufgesplittet, die Nachweise für Risikostufe 3 müssen stets vollumfänglich erbracht werden.
Versorgungsbereiche mit Begehung erfordern gemäß der Norm bei jeder Überwachung eine Begehung.