Sie werden per Fax und E-Mail über das anstehende Überwachungsaudit informiert.
Innerhalb der 5-jährigen Präqualifizierung finden zwei Überwachungsaudits statt: nach ca. 20 und 40 Monaten.
In der Antragssoftware sowie auf den PDF-Dateien finden Sie umfangreiche Hinweise zu Bearbeitung des Audits, bitte beachten Sie dazu auch unsere Rubrik Bearbeitungshinweise.
Die angeforderten Unterlagen müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist bei der AfP eingereicht werden.
Der Umfang wird bei der turnusmäßigen Überwachung entsprechend der Einstufung in die Risikoklasse festgelegt. Bei anlassbezogenem Audit richtet sich das Ausmaß nach dem zugrunde liegenden Anlass.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen uns an.
Bitte senden Sie uns das unterschriebene Audit postalisch zu.
Das Audit wird von unseren Mitarbeitern evaluiert. Je nach beantragtem Scope kann eine Betriebsbegehung vorgeschrieben sein. Welche Scopes eine Betriebsbegehung erfordern, können Sie
hier nachlesen.
Werden Abweichungen festgestellt, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Mit jeder Rückantwort erhalten Sie eine Frist von 2 Wochen zum Korrigieren der Nachweise.
Eine Fristverlängerung von maximal 8 Wochen ist nach Stellung eines formlosen Antrags möglich. Bitte beachten Sie dazu auch die Rubrik Fristen.
Nach Feststellung der Konformität wird die Aufrechterhaltung der Zertifizierung bescheinigt.