Die AfP betreibt eine Beschwerdestelle. Das Verfahren steht allen interessierten Kreisen offen, die Einsprüche gegen eine Zertifizierungsentscheidung oder eine Beschwerde
einreichen möchten.
Die Norm unterscheidet Beschwerden und Einsprüche. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheitsbekundung (z.B. bzgl. Auditoren, Verfahren, Zertifizierungsstelle).
Einspruch kann gegen das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung eingelegt werden.
Alle Arbeitsschritte eines Beschwerde/Einspruchsverfahrens werden streng vertraulich und von Mitarbeitern bearbeitet, die nicht in das Verfahren gegen das sich die Beschwerde/der Einspruch
bezieht, involviert waren.
Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei.
Unberechtigte Einsprüche werden dem Einspruchsteller entsprechend der Entgelttabelle in Rechnung gestellt.
Beschwerden und Einsprüche können nur schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese per Post/Fax oder per Mail an die Beschwerdestelle.
Frist zur Einreichung eines Einspruchs:
4 Wochen ab Zustellung der Zertifizierungs-Entscheidung. Die Beschwerdestelle entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach
Eingang.