Für die Präqualifizierung nach § 126 SGB V müssen Leistungserbringer verschiedene Nachweise einreichen, die ihre fachliche, sachliche und räumliche Eignung belegen. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt vom beantragten Versorgungsbereich ab. Einige Nachweise gehören jedoch zu nahezu jedem Präqualifizierungsverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erforderlichen Dokumente richten sich nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes für den jeweiligen Versorgungsbereich.
- Benötigt werden regelmäßig Nachweise zur Betriebsstätte, zur fachlichen Qualifikation sowie zu sachlichen und räumlichen Voraussetzungen.
- Unvollständige oder abgelaufene Unterlagen führen häufig zu Nachforderungen.
- Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell und gültig sein.
Welche Unterlagen müssen grundsätzlich eingereicht werden?
Unabhängig vom beantragten Versorgungsbereich müssen Leistungserbringer im Präqualifizierungsverfahren verschiedene Nachweise einreichen, um die Anforderungen nach § 126 SGB V zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Betriebsstätte, die fachliche Qualifikation des verantwortlichen Personals sowie die organisatorischen Voraussetzungen des Unternehmens.
Es werden Nachweise benötigt, aus denen die Nutzung der Betriebsräume hervorgeht, etwa durch einen Mietvertrag oder einen Grundbuchauszug. Darüber hinaus muss die Qualifikation der fachlichen Leitung belegt werden. Je nach Versorgungsbereich können hierfür beispielsweise Berufsabschlüsse, Meisterbriefe oder andere anerkannte Fachkundenachweise erforderlich sein. Ergänzt werden diese Unterlagen durch den Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung sowie verschiedene unternehmensbezogene Angaben und Erklärungen.
Welche Dokumente darüber hinaus eingereicht werden müssen, richtet sich nach den beantragten Versorgungsbereichen und den jeweiligen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes. In einzelnen Versorgungsbereichen können daher zusätzliche Nachweise zur räumlichen Ausstattung, zu besonderen Qualifikationen oder zu spezifischen betrieblichen Abläufen erforderlich sein.
Mehr Details zu den verschiedenen Nachweisen, die eingereicht werden müssen, finden Sie in unseren FAQs.
Welche Qualifikationsnachweise werden benötigt?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Versorgungsbereich. Häufig sind Berufsabschlüsse, Meisterbriefe, Handwerksrolleneintrag, Weiterbildungsnachweise oder andere Fachkundenachweise einzureichen. Zusätzlich muss nachvollziehbar sein, dass die benannte Fachkraft dem Unternehmen tatsächlich zur Verfügung steht.
Besonders wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig sind und eindeutig der verantwortlichen Person zugeordnet werden können.
Warum kommt es häufig zu Nachforderungen?
Aus der Praxis der Präqualifizierung zeigt sich, dass Nachforderungen meist durch formale Fehler entstehen. Häufig fehlen einzelne Seiten von Nachweisen, Versicherungsdokumente sind abgelaufen oder Qualifikationsnachweise wurden nicht vollständig eingereicht.
Wer die Unterlagen vor der Antragstellung sorgfältig prüft, kann Verzögerungen im Verfahren häufig vermeiden.
Wie können Leistungserbringer den Aufwand reduzieren?
Eine strukturierte Dokumentenverwaltung erleichtert die Präqualifizierung deutlich, insbesondere wenn mehrere Betriebsstätten oder Versorgungsbereiche verwaltet werden.
Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) unterstützt Leistungserbringer während des gesamten Verfahrens. Über das Kundenportal können Dokumente, Anträge und Zertifikate zentral verwaltet sowie Bearbeitungsstände und Fristen jederzeit eingesehen werden. Das sorgt für Zeitersparnis und mehr Sicherheit bei der Antragstellung.
Wenn Sie eine Erstpräqualifizierung oder Re-Präqualifizierung planen, können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach über das AfPQ-Kundenportal digital einreichen und bequem verwalten.
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Häufige Fragen zu Nachweisen
Sind für alle Versorgungsbereiche dieselben Dokumente erforderlich?
Nein. Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Versorgungsbereich und dem aktuellen Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes.
Können fehlende Nachweise nachgereicht werden?
Ja. Fehlende Nachweise können grundsätzlich nachgereicht werden. Dies führt jedoch zu einer Nachforderung und kann die Bearbeitung des Antrags verzögern.
Müssen die Dokumente aktuell sein?
Ja. Beispielsweise darf das Ausstellungsdatum der eingereichten Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate sein.


