Ein Wechsel der fachlichen Leitung bringt organisatorische und formale Anforderungen mit sich. Damit Abläufe reibungslos bleiben und die Versorgung ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann, sollten Änderungen sorgfältig geplant und korrekt gemeldet werden.
Änderungsantrag im Kundenportal stellen
Sobald sich die fachliche Leitung ändert, ist ein Änderungsantrag über das Kundenportal zu erstellen. Dies gilt sowohl bei der Benennung einer neuen fachlichen Leitung als auch beim Ausscheiden einer bestehenden Person, die als fachlicher Leiter benannt wurde. Der Änderungsantrag stellt sicher, dass alle relevanten Informationen aktuell beim GKV hinterlegt sind und korrekt verarbeitet werden können.
Hinweis: Änderungen können ausschließlich über einen eingereichten Änderungsantrag berücksichtigt werden.
Neue fachliche Leitung über das Kundenportal anlegen
Wird eine neue fachliche Leitung benannt, muss diese zunächst über das Kundenportal innerhalb eines Änderungsantrages angelegt werden. Dabei sind passende Nachweise zur Berufsgruppe und zur fachlichen Qualifikation einzureichen.
Je nach Tätigkeitsbereich kommen unter anderem folgende Unterlagen infrage:
- Meisterbrief
- Approbationsurkunde
- Abschluss‑ oder Prüfungszeugnisse
- Eintrag in die Handwerksrolle
Welche Nachweise konkret erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab. Detaillierte Informationen finden Sie in unseren FAQs.
Zuordnung zu den Versorgungsbereichen
Im nächsten Schritt erfolgt die Zuordnung der fachlichen Leitung zu den entsprechenden Versorgungsbereichen (VB). Diese Angabe ist besonders wichtig, da sich daraus ergeben kann, welche weiteren Unterlagen oder Qualifikationsnachweise benötigt werden.
Wird die fachliche Leitung dem VB 29 „Stomaartikel“ zugeordnet, sind weitere Kompetenznachweise erforderlich.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Nachweisen für den VB Stomahilfen finden Sie hier.
Änderungsantrag unterschreiben und bestätigen
Der Änderungsantrag ist erst vollständig, wenn er durch die erforderlichen elektronischen Unterschriften bestätigt wurde. Sowohl der Inhaber als auch die fachliche Leitung müssen den Antrag unterzeichnen. Erst danach kann die Prüfung durch unsere Sachbearbeiter erfolgen.
Auch beim Ausscheiden einer fachlichen Leitung notwendig
Ein Änderungsantrag ist nicht nur bei einer Neubenennung erforderlich, sondern auch dann, wenn eine fachliche Leitung ausscheidet. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere fachliche Leitungen benannt sind.
In solchen Fällen müssen die betroffenen Versorgungsbereiche einer anderen fachlichen Leitung zugeordnet werden, da jeder Bereich weiterhin fachlich verantwortet sein muss.
Fazit: Änderungen frühzeitig melden
Änderungen in der fachlichen Leitung müssen immer zeitnah und vollständig über das Kundenportal gemeldet werden. So lassen sich Rückfragen, Verzögerungen und mögliche Auswirkungen auf laufende Versorgungen vermeiden.
Jetzt aktiv werden
Planen Sie einen Wechsel der fachlichen Leitung oder steht eine Änderung an?
Reichen Sie Ihren Änderungsantrag direkt im Kundenportal ein oder wenden Sie sich bei Fragen an unser Team – wir unterstützen Sie gerne.


