Bei der Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich – insbesondere in den Scopes 1, 2, 3 und 4 – gehört neben der klassischen Dokumentenprüfung auch eine Betriebsbegehung zum festen Bestandteil des Verfahrens.
Diese Vor-Ort-Prüfung bietet einen entscheidenden Vorteil: Die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen werden direkt in der Betriebsstätte beurteilt, sodass keine gesonderten Fotodokumente eingereicht werden müssen.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter oder extern beauftragte Begeher führen die Vor-Ort-Prüfung durch und halten alle Ergebnisse transparent in einem Begehungsprotokoll fest. Für Scope 6 ist eine Betriebsbegehung zwar nicht verpflichtend, kann aber auf Wunsch des Leistungserbringers jederzeit durchgeführt werden – und schafft so zusätzliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Präqualifizierungsprozess.
Ein Begehungsprotokoll im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens dokumentiert die Erfüllung räumlicher und sachlicher Anforderungen. Es umfasst die Überprüfung von Beratungsräumen, Werkstätten sowie die Lagerung und Anpassung von Hilfsmitteln gemäß § 126 SGB V.
Inhaltliche Schwerpunkte im Begehungsprotokoll
Alle relevanten Bereiche und Nachweise sind innerhalb der Begehung zu prüfen. Im Protokoll muss festgehalten werden, ob die einzelnen überprüften Bereiche mit den aktuellen Anforderungen des GKV-SV konform sind. Bei Nichtkonformität wird dokumentiert, welche Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.
Damit bildet das Begehungsprotokoll eine transparente Grundlage für die abschließende Bewertung im Präqualifizierungsverfahren und stellt sicher, dass alle Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes nachvollziehbar erfüllt werden.
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Weitere Informationen finden Sie unter Betriebsbegehungen und Preise oder in den FAQs.


