Was umfasst ein Begehungsprotokoll im PQ-Verfahren?

von Anna - 9. März 2026
Begeher führt ein Vor‑Ort‑Audit im Rahmen der Präqualifizierung in einem Augenoptikerhaus durch, spricht mit der Optikerin und dokumentiert alle relevanten Ergebnisse auf einem Tablet im Begehungsprotokoll.

Bei der Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich – insbesondere in den Scopes 1, 2, 3 und 4 – gehört neben der klassischen Dokumentenprüfung auch eine Betriebsbegehung zum festen Bestandteil des Verfahrens.

Diese Vor-Ort-Prüfung bietet einen entscheidenden Vorteil: Die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen werden direkt in der Betriebsstätte beurteilt, sodass keine gesonderten Fotodokumente eingereicht werden müssen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter oder extern beauftragte Begeher führen die Vor-Ort-Prüfung durch und halten alle Ergebnisse transparent in einem Begehungsprotokoll fest. Für Scope 6 ist eine Betriebsbegehung zwar nicht verpflichtend, kann aber auf Wunsch des Leistungserbringers jederzeit durchgeführt werden – und schafft so zusätzliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Präqualifizierungsprozess.

Ein Begehungsprotokoll im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens dokumentiert die Erfüllung räumlicher und sachlicher Anforderungen. Es umfasst die Überprüfung von Beratungsräumen, Werkstätten sowie die Lagerung und Anpassung von Hilfsmitteln gemäß § 126 SGB V.

Inhaltliche Schwerpunkte im Begehungsprotokoll

  • Unternehmensdaten
  • Name des Begehers
  • Prüfkriterien
  • Räumliche Anforderungen: Nachweis von geeigneten Räumen zur ungestörten Beratung und Anpassung (z.B. mit Sichtschutz/Jalousien), ggf. Prüfung der behindertengerechten Toilette/Zugang (branchenabhängig)
  • Ausstattung & Hygiene: Prüfung der Werkstatt und des Lagerbereichs
    (z.B. auf Trennung von reiner und unreiner Seite sowie ordnungsgemäßer Lagerung)
  • Prüfen des Inventars und der relevanten technischen Geräte/Systeme
  • Dokumentation der Typbezeichnungen und Seriennummern

Alle relevanten Bereiche und Nachweise sind innerhalb der Begehung zu prüfen. Im Protokoll muss festgehalten werden, ob die einzelnen überprüften Bereiche mit den aktuellen Anforderungen des GKV-SV konform sind. Bei Nichtkonformität wird dokumentiert, welche Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.

Damit bildet das Begehungsprotokoll eine transparente Grundlage für die abschließende Bewertung im Präqualifizierungsverfahren und stellt sicher, dass alle Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes nachvollziehbar erfüllt werden.

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Weitere Informationen finden Sie unter Betriebsbegehungen und Preise oder in den FAQs.

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