Versorgungsbereiche in der Präqualifizierung für Hilfsmittel legen fest, für welche Hilfsmittelversorgungen ein Leistungserbringer präqualifiziert werden kann. Die Einteilung richtet sich nach den Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V und ist entscheidend dafür, welche Nachweise im Präqualifizierungsverfahren erforderlich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Versorgungsbereiche bestimmen, für welche Hilfsmittelversorgungen eine Betriebsstätte präqualifiziert wird.
- Die Anforderungen ergeben sich aus den GKV-Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V.
- Die Auswahl der Versorgungsbereiche beeinflusst, welche Nachweise im Antrag erforderlich sind.
- Änderungen, neue Versorgungsbereiche oder Zusammenlegungen können eine Anpassung des Zertifikats erforderlich machen.
- Für die Aktualisierung wird ein Änderungsantrag benötigt. Nach konformer Prüfung stellt die AfPQ ein aktualisiertes Zertifikat aus und meldet die Änderung an den GKV-Spitzenverband.
Was ist ein Versorgungsbereich in der Präqualifizierung?
Ein Versorgungsbereich beschreibt, für welche Hilfsmittelarten oder Versorgungsleistungen eine Betriebsstätte präqualifiziert wird. Die Präqualifizierungsstelle prüft dafür, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören je nach Versorgungsbereich fachliche Qualifikation, fachliche Leitung, Räumlichkeiten, Ausstattung und weitere Nachweise.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Präqualifizierungszertifikat ausgestellt. Auf diesem Zertifikat sind die Versorgungsbereiche aufgeführt, für die die Betriebsstätte präqualifiziert wurde. Diese Zuordnung ist wichtig, weil Krankenkassen nachvollziehen können müssen, für welche konkreten Versorgungen ein Leistungserbringer die Anforderungen erfüllt.
Welche Versorgungsbereiche gibt es?
Die Versorgungsbereiche decken die unterschiedlichen Bereiche der Hilfsmittelversorgung ab. Dazu zählen zum Beispiel Sehhilfenversorgung, Orthopädietechnik, Rehatechnik, Hörhilfenversorgung, Orthopädieschuhtechnik, Sanitätshausversorgung, medizinisch-technische Versorgung und weitere spezialisierte Hilfsmittelbereiche. eine Vollständige Auflistung finden sie im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes.
Entscheidend ist nicht, welche Hilfsmittel ein Betrieb grundsätzlich anbieten könnte. Maßgeblich ist, welche Versorgungsbereiche beantragt werden und ob die dafür geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung gilt der jeweils aktuelle Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes.
Wie finden Leistungserbringer den passenden Versorgungsbereich?
Im AfPQ-Kundenportal wählen Leistungserbringer im Antragsverfahren zunächst die fachliche Leitung und die relevante Berufsgruppe aus. Anschließend werden die passenden Versorgungsbereiche ausgewählt und die jeweiligen Anforderungen sichtbar.
Gerade bei mehreren Hilfsmittelgruppen sollte die Auswahl vor dem Einreichen mit dem tatsächlichen Leistungsprofil abgeglichen werden. So lässt sich früh erkennen, ob die fachlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen zum gewählten Versorgungsbereich passen.
Praxiswissen der AfPQ
Versorgungsbereiche können durch den GKV-Spitzenverband geändert, neu geschaffen, zusammengelegt oder fachlich neu zugeordnet werden. Wenn dadurch Änderungen am bestehenden Zertifikat oder an der Meldung in der Datenbank des GKV-Spitzenverbandes erforderlich sind, benötigt die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) einen Änderungsantrag.
Nach Eingang prüft die AfPQ, ob der Änderungsantrag konform ist. Ist die Prüfung erfolgreich, erhält der Leistungserbringer ein aktualisiertes Zertifikat. Anschließend meldet die AfPQ die Aktualisierung an den GKV-Spitzenverband.
Ein Änderungsantrag sollte immer dann geprüft werden, wenn das bestehende Zertifikat nicht mehr zur aktuellen Versorgung passt. Das kann zum Beispiel bei geänderten Versorgungsbereichen, einer neuen fachlichen Zuordnung oder einer Erweiterung des Leistungsangebots der Fall sein.
Die Agentur für Präqualifizierung unterstützt Sie mit einer strukturierten und schnellen digitalen Abwicklung.
Mehr Informationen zum Thema Präqualifizierung finden Sie in unseren FAQs.
Jetzt starten
Ihre Präqualifizierung für Hilfsmittel. Digital, unbürokratisch und schnell.
Registrieren Sie sich hier – wir unterstützen Sie kompetent auf dem gesamten Weg.
Sie möchten mehr über das Kundenportal erfahren? Entdecken Sie unter Downloads hilfreiche Informationsmaterialien zum Portal der Agentur für Präqualifizierung!
Warum ist die Auswahl der Versorgungsbereiche wichtig?
Die Auswahl bestimmt, welche Hilfsmittelversorgungen auf dem Zertifikat stehen und ist relevant für die Vertrags- und Abrechnungsfähigkeit gegenüber Krankenkassen, weil das Zertifikat die präqualifizierten Versorgungsbereiche der Betriebsstätte ausweist.
Was muss ich tun, wenn sich Versorgungsbereiche ändern?
Wenn eine Änderung Auswirkungen auf das Zertifikat oder die Meldung an den GKV-Spitzenverband hat, stellen Sie bei der AfPQ einen Änderungsantrag. Nach konformer Prüfung erhalten Sie ein aktualisiertes Zertifikat.
Ist die Präqualifizierung automatisch für alle Hilfsmittelversorgungen gültig?
Nein. Die Präqualifizierung gilt nur für die Versorgungsbereiche, die auf dem Zertifikat ausgewiesen sind.


