Öffnet in einem neuen Tab

Unternehmensnachfolge: Muss die Präqualifizierung neu beantragt werden?

von Anna - 4. September 2026
Dünengras am Strand vor Meer und Himmel als ruhiges Beitragsbild für Themen zur qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung

Wer sein Unternehmen übergibt, denkt zuerst an Verträge, Mitarbeitende, Kunden und die zukünftige Ausrichtung des Betriebs. Die Präqualifizierung nach §126 SGB V wird dabei häufig erst später berücksichtigt. Doch genau hier lauert eine wichtige Besonderheit: Die bestehende Präqualifizierung kann bei einem Inhaberwechsel nicht einfach auf den Nachfolger übertragen werden. Stattdessen muss der neue Inhaber eine eigene Präqualifizierung beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Präqualifizierung ist immer an den Inhaber und die Betriebsstätte gebunden.
  • Bei einem Inhaberwechsel muss die Präqualifizierung durch den bisherigen Inhaber gekündigt werden.
  • Der Nachfolger kann sich im AfPQ-Kundenportal registrieren einen Erstantrag auf Präqualifizierung stellen.
  • Eine Übernahme der bestehenden Laufzeit ist nicht möglich.
  • Frühzeitige Planung verhindert Versorgungslücken und Verzögerungen bei der Abrechnung.

Warum wird die Präqualifizierung bei einer Unternehmensnachfolge zum Thema?

Viele Leistungserbringer gehen zunächst davon aus, dass mit dem Betrieb auch die bestehende Präqualifizierung auf den Nachfolger übergeht. Für die Präqualifizierung ist jedoch nicht nur die Betriebsstätte relevant. Sie ist stets auf den jeweiligen Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer und die Betriebsstätte bezogen. Wechselt der Inhaber, liegt eine maßgebliche Veränderung vor. Die bisherige Präqualifizierung kann nicht einfach fortgeführt werden.

Was bedeutet das konkret für den Nachfolger?

Räume, Mitarbeiter und Kunden bleiben oft dieselben. Die Präqualifizierung startet trotzdem nicht einfach dort, wo der Vorgänger aufgehört hat. Der neue Inhaber benötigt eine eigene Präqualifizierung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte der neue Inhaber einen eigenen Account anlegen und nicht den Account des Vorgängers übernehmen. Durch den Inhaberwechsel wird die Betriebsstätte als Neubetrieb eingestuft. Je nach gewählten Versorgungsbereichen können dadurch Anforderungen an die Barrierefreiheit relevant werden, die bisher keine Rolle gespielt haben. Nachweise, die für den bisherigen Inhaber aufgrund von Bestandsregelungen keine Rolle gespielt haben, müssen dann gegebenenfalls neu erbracht werden.

Besonders bei bereits laufenden Versorgungen oder bestehenden Verträgen mit Krankenkassen sollte ein Präqualifizierungsantrag frühzeitig eingeplant werden.

Wann sollte die Unternehmensnachfolge vorbereitet werden?

Je früher die Präqualifizierung bei der Nachfolgeplanung berücksichtigt wird, desto besser. Allerdings können nicht alle Nachweise schon Monate vor der Übergabe eingereicht werden. Beispielsweise müssen bei einigen Unterlagen, wie dem Handelsregisterauszug oder einer Betriebserlaubnis, bereits die Daten des neuen Inhabers enthalten sein.

Deshalb ist es wichtig, den Zeitpunkt der Unternehmensübergabe und die Antragstellung gut aufeinander abzustimmen. Wer die erforderlichen Nachweise frühzeitig im Blick hat, kann unnötigen Zeitdruck und Verzögerungen im Präqualifizierungsverfahren vermeiden.

Praxiswissen der AfPQ

Je sorgfältiger die Präqualifizierung in die Nachfolgeplanung einbezogen wird, desto reibungsloser verläuft die Übergabe in der Regel. Viele Nachforderungen und Verzögerungen entstehen nicht wegen fehlender fachlicher Voraussetzungen, sondern weil wichtige Unterlagen erst sehr spät zusammengestellt werden.

Deshalb empfiehlt es sich, die Präqualifizierung bereits in der Planungsphase einer Unternehmensnachfolge zu bedenken und nicht erst kurz vor dem Übergabetermin.

Über das digitale Kundenportal der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) lassen sich Anträge, Dokumente und Zertifikate zentral verwalten. Das spart Zeit, schafft Transparenz über den Bearbeitungsstand und erhöht die Sicherheit bei der Antragstellung.

Jetzt starten

Ihre Präqualifizierung für Hilfsmittel. Digital, unbürokratisch und schnell.
Registrieren Sie sich hier – wir unterstützen Sie kompetent auf dem gesamten Weg.

Sie möchten mehr über das Kundenportal erfahren? Entdecken Sie unter Downloads hilfreiche Informationsmaterialien zum Portal der Agentur für Präqualifizierung!

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Kann die Präqualifizierung bei einer Unternehmensnachfolge übertragen werden?

Nein. Die Präqualifizierung ist an den jeweiligen Inhaber und die Betriebsstätte gebunden. Ein Nachfolger benötigt eine eigene Präqualifizierung.

Kann die bisherige Laufzeit übernommen werden?

Nein. Die bestehende Präqualifizierung wird nicht auf den Nachfolger übertragen. Eine Fortführung der bisherigen Laufzeit ist ausgeschlossen.

Warum sollte die Präqualifizierung frühzeitig berücksichtigt werden?

Eine vorausschauende Planung hilft dabei, Verzögerungen im Verfahren sowie mögliche Unterbrechungen bei Versorgung und Abrechnung zu vermeiden.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner