Vorgaben:
Die Zertifizierungsstelle führt, gemäß § 126 Abs. 1a S. 6 SGB V der Norm und den ergänzenden Akkreditierungsregeln der DAkkS, während des 5-jährigen Präqualifizierungszeitraums Konformitätsbewertungen als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung in einem Intervall von ca. 20 und ca. 40 Monaten nach der Zertifizierung durch (Überwachung). Zusätzlich können auch anlassbedingte Überwachungen veranlasst werden. Werden außerhalb der Prüfintervalle Abweichungen (z. B. durch Hinweise Dritter) bei einer gültigen Zertifizierung des Leistungsempfängers festgestellt, führt die Agentur für Präqualifizierung GmbH eine Überwachung durch, um die Konformität mit den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes, der DIN EN ISO/IEC 17065:2013 und der DAkkS zu gewährleisten. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach dem Anlass.
Die Überwachung wird für die Betriebsstätte angefordert:
Es haben sich bei Ihnen in der Zwischenzeit keine Änderungen an der aktuell gültigen Zertifizierung der Betriebsstätte ergeben:
Es haben sich bei Ihnen in der Zwischenzeit Änderungen an der aktuell gültigen Zertifizierung der Betriebsstätte ergeben:


