Hinweise zum Änderungsantrag in der Überwachung

von Anna - 26. November 2025
Frau mit Headset während eines Online Trainings

Vorgaben:

Die Zertifizierungsstelle führt, gemäß § 126 Abs. 1a S. 6 SGB V der Norm und den ergänzenden Akkreditierungsregeln der DAkkS, während des 5-jährigen Präqualifizierungszeitraums Konformitätsbewertungen als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung in einem Intervall von ca. 20 und ca. 40 Monaten nach der Zertifizierung durch (Überwachung). Zusätzlich können auch anlassbedingte Überwachungen veranlasst werden. Werden außerhalb der Prüfintervalle Abweichungen (z. B. durch Hinweise Dritter) bei einer gültigen Zertifizierung des Leistungsempfängers festgestellt, führt die Agentur für Präqualifizierung GmbH eine Überwachung durch, um die Konformität mit den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes, der DIN EN ISO/IEC 17065:2013 und der DAkkS zu gewährleisten. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach dem Anlass.

Die Überwachung wird für die Betriebsstätte angefordert:

Es haben sich bei Ihnen in der Zwischenzeit keine Änderungen an der aktuell gültigen Zertifizierung der Betriebsstätte ergeben:

  • Bitte öffnen Sie die angeforderte Überwachung in Ihrem Kundenportal.
  • Bei der Bearbeitung werden sie durch 7 Reiter geführt.
  • Bestätigen Sie die Eigenerklärungen, laden die erforderlichen Dokumente hoch oder fügen Sie entsprechende Texte im Reiter „Nachweise“ ein.
  • Schließen Sie das Formular im Reiter 7 ab und reichen es unterschrieben – gerne digital – innerhalb der Einreichfrist ein.
  • Gerne können Sie aktuell nicht vorhandene Nachweise nachreichen.

Es haben sich bei Ihnen in der Zwischenzeit Änderungen an der aktuell gültigen Zertifizierung der Betriebsstätte ergeben:

  • Vor der Bearbeitung der Überwachung muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Die Einreichfrist der Überwachung gilt in diesem Fall für den Änderungsantrag.
  • Die bereits angeforderte Überwachung wird zurückgezogen bis das Zertifikat für den Änderungsantrag ausgestellt werden kann.
  • Nachdem der Inhalt Ihrer Zertifizierung für die restliche Laufzeit der Zertifizierung angepasst wurde, wird die Überwachung für diese Betriebsstätte erneut angefordert.
  • Jetzt können Sie die Überwachung bequem in Ihrem Kundenportal bearbeiten.

Bei Fragen melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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