Was muss beim Temperaturprotokoll beachtet werden?

von Anna - 3. August 2026
Außenthermometer neben verwitterter Wand

Ein Temperaturprotokoll ist ausschließlich bei der Beantragung des Versorgungsbereichs VB 03F15 erforderlich. Es muss belegen, dass die Lagerung temperaturkritischer Produkte entsprechend den Herstellervorgaben erfolgt und die Temperaturen regelmäßig kontrolliert sowie dokumentiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Temperaturprotokoll ist nur für den Versorgungsbereich VB 03F15 nachzuweisen.
  • Die Temperaturkontrolle muss den jeweiligen Herstellervorgaben entsprechen.
  • Der Nachweis muss die Temperaturkontrolle über mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage dokumentieren.
  • Wochenenden und Feiertage sind in die Dokumentation einzubeziehen.
  • Als Nachweis können Aufzeichnungen eines digitalen Raumthermometers oder Aufzeichnungs-Thermometers eingereicht werden.

Warum ist ein Temperaturprotokoll erforderlich?

Im Rahmen der Präqualifizierung nach § 126 SGB V müssen Leistungserbringer nachweisen, dass die Anforderungen an Lagerung und Transport der beantragten Versorgungsbereiche erfüllt werden. Für Sterilprodukte sowie Trink- und Sondennahrung können Vorgaben zur zulässigen Lagertemperatur bestehen. In diesen Fällen muss nachvollziehbar dokumentiert werden, dass die Temperaturvorgaben dauerhaft eingehalten werden.

Darüber hinaus müssen die Maßnahmenbeschreibungen zu Lagerung und Transport konkrete Angaben enthalten, wie die Einhaltung der Herstellervorgaben sichergestellt wird.

Welche Anforderungen muss das Temperaturprotokoll erfüllen?

Aus dem eingereichten Nachweis muss eindeutig hervorgehen, dass regelmäßige Temperaturkontrollen durchgeführt werden. Das Temperaturprotokoll muss belegen, dass die Temperatur im Lager kontinuierlich beziehungsweise täglich über mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage kontrolliert wurde. Dabei sind auch Wochenenden und Feiertage zu berücksichtigen.

Die Dokumentation sollte nachvollziehbar und vollständig sein, sodass die durchgeführten Kontrollen eindeutig erkennbar sind.

Beispiel eines Temperaturprotokolls über 7 aufeinanderfolgende Tage.
Beispiel: Temperaturprotokoll

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Als Nachweis kann ein Protokoll der kontinuierlichen Temperaturkontrolle eingereicht werden. Geeignet sind beispielsweise Aufzeichnungen eines digitalen Raumthermometers oder eines Aufzeichnungs-Thermometers. Entscheidend ist, dass die Temperaturwerte und der Kontrollzeitraum nachvollziehbar dokumentiert sind.
Zudem sollte klar ersichtlich sein, dass es sich um die Temperaturaufzeichnungen im Lager handelt.

Praxistipp: Wenn Sie das Temperaturprotokoll separat übermitteln (z.B. per Mail), muss dieses inkl. Datum und Unterschrift des Antragsstellers eingereicht werden.

Ist eine Temperaturmessung bei der Betriebsbegehung erforderlich?

Nein. Eine eigene Temperaturmessung durch die Präqualifizierungsstelle ist im Rahmen einer Betriebsbegehung nicht erforderlich. Maßgeblich sind die eingereichten Nachweise über die durchgeführten Temperaturkontrollen.

Praxiswissen der AfPQ

Nachforderungen entstehen häufig, wenn der dokumentierte Zeitraum weniger als sieben aufeinanderfolgende Tage umfasst oder Aufzeichnungen unvollständig sind. Vor der Einreichung sollte daher geprüft werden, ob der gesamte geforderte Zeitraum lückenlos dokumentiert wurde und die Stammdaten im Protokoll vorliegen.

Bei der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) profitieren Leistungserbringer von einer hohen Sicherheit bei der Antragstellung, Unterstützung bei Nachforderungen sowie einer digitalen Abwicklung über das Kundenportal.

Wenn Sie eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich VB 03F15 beantragen möchten, können Sie Ihren Antrag über die AfPQ digital einreichen und den gesamten Prozess effizient abwickeln.

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Häufige Fragen zum Temperaturprotokoll

Für welchen Versorgungsbereich wird ein Temperaturprotokoll benötigt?

Ein Temperaturprotokoll ist ausschließlich bei der Beantragung des Versorgungsbereichs VB 03F15 erforderlich.

Wie lange muss die Temperatur dokumentiert werden?

Die Temperaturkontrolle muss über mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage nachgewiesen werden. Auch Wochenenden und Feiertage sind einzubeziehen.

Misst die Präqualifizierungsstelle die Temperatur bei einer Begehung vor Ort?

Nein. Eine eigene Temperaturmessung durch die Präqualifizierungsstelle ist bei einer Betriebsbegehung nicht erforderlich.

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