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Reine und unreine Seite in der Präqualifizierung: Wie weise ich die räumliche Trennung korrekt nach?

von Anna - 15. September 2026
Grafische Darstellung des Wortes „NEWS“ mit scharfem und unscharfem Schriftzug als Symbol für Informationsqualität und nachvollziehbare Nachweise in der Präqualifizierung.

Die räumliche Trennung von reiner und unreiner Seite gehört zu den Nachweisen, bei denen viele Leistungserbringer unsicher sind. Die gute Nachricht: Häufig sind die erforderlichen Bereiche bereits vorhanden. Entscheidend ist, dass erkennbar ist, dass noch nicht aufbereitete und bereits hygienisch aufbereitete Hilfsmittel getrennt gelagert werden und eine Verwechslung oder Kontamination ausgeschlossen werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachweis erfolgt durch Fotos der Lager- und Aufbereitungsbereiche.
  • Reine und unreine Seite dürfen nicht nebeneinander oder übereinander angeordnet sein.
  • Nicht aufbereitete und aufbereitete Hilfsmittel müssen getrennt gelagert werden.
  • Lagerflächen müssen staubfrei, trocken und lichtgeschützt sein.

Was ist mit reiner und unreiner Seite gemeint?

Die unreine Seite ist der Bereich für Hilfsmittel, die noch nicht gereinigt oder desinfiziert wurden. Hier werden zurückgenommene Produkte bis zur Aufbereitung zwischengelagert.

Die reine Seite ist für Hilfsmittel vorgesehen, deren Aufbereitung bereits abgeschlossen ist. Diese Produkte müssen so gelagert werden, dass sie vor Staub, Feuchtigkeit und erneuter Verunreinigung geschützt sind.

Warum ist die räumliche Trennung wichtig?

Der Grund ist einfach: Aufbereitete Hilfsmittel sollen nicht erneut mit nicht aufbereiteten Produkten in Kontakt kommen. Deshalb fordert die Präqualifizierung nach § 126 SGB V eine klare Trennung der beiden Bereiche.

Dabei geht es nicht um die Größe Ihres Lagers. Entscheidend ist, dass die Abläufe nachvollziehbar organisiert sind und die Trennung eindeutig erkennbar ist.

Wie muss die Trennung umgesetzt werden?

Die Trennung muss so gestaltet sein, dass Verwechslungen und Kontaminationen ausgeschlossen werden können. Reine und unreine Seite dürfen daher nicht direkt nebeneinander oder übereinander liegen.

Am einfachsten lässt sich dies mit zwei getrennten Räumen umsetzen. Das ist die optimale Lösung und für die Präqualifizierungsstelle leicht nachvollziehbar.

Unabhängig von der Raumaufteilung müssen die Lagerflächen für aufbereitete Hilfsmittel trocken, staubfrei und lichtgeschützt sein.

Wie erstellen Sie einen aussagekräftigen Fotonachweis?

Hier entstehen die meisten Rückfragen. Häufig fehlt die räumliche Trennung nicht, sondern sie ist auf den Fotos nicht eindeutig zu erkennen.

Empfehlenswert sind daher Übersichtsaufnahmen, auf denen die gesamte Lager- oder Arbeitssituation sichtbar sind. Zudem muss sowohl die reine als auch die unreine Seite in der Raumskizze eingezeichnet sein.

Praxiswissen der AfPQ

Aus der Praxis der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) zeigt sich: Nachforderungen entstehen häufig, weil die eingereichten Fotos zu wenig vom Raum zeigen. Wer die gesamte Lagerstruktur dokumentiert, erleichtert die Prüfung und vermeidet unnötige Rückfragen.

Über das Kundenportal der AfPQ ist die Präqualifizierung einfacher denn je: Sie können Nachweise digital einreichen, Bearbeitungsstände einsehen und Fristen zentral verwalten.

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Häufige Fragen zur räumlichen Trennung

Müssen reine und unreine Seite in unterschiedlichen Räumen liegen?

Getrennte Räume sind nicht zwingend notwendig. Wichtig ist vor allem, dass eine Verwechslung oder Kontamination ausgeschlossen wird.

Wie erfolgt der Nachweis?

Der Nachweis wird durch Fotos erbracht, auf denen die räumliche Trennung klar erkennbar ist. Zudem müssen beide Bereiche in der Raumskizze eingezeichnet werden.

Welche Anforderungen gelten für die Lagerung von Hilfsmitteln?

Lagermöglichkeiten müssen grundsätzlich staubfrei, lichtgeschützt und trocken sein.

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