Stand 28.04.2025
Für die Präqualifizierung nach § 126 SGB V muss die Raumskizze die tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten Ihrer Betriebsstätte nachvollziehbar darstellen. Sie muss nicht maßstabsgetreu sein, jedoch alle für die Hilfsmittelversorgung relevanten Bereiche, vorhandene Türen und Fenster sowie die Positionen der eingereichten Fotos enthalten. Entscheidend ist, dass Raumskizze und Fotonachweise zueinander passen und die Situation vor Ort korrekt wiedergeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Raumskizze muss alle versorgungsrelevanten Räume und Bereiche der Betriebsstätte darstellen.
- Türen, Fenster und Raumabgrenzungen müssen erkennbar eingezeichnet sein.
- Die Standorte aller eingereichten Fotos sind in der Skizze zu kennzeichnen.
- Die Darstellung muss der tatsächlichen Situation vor Ort entsprechen.
- Die Skizze muss gut lesbar sein und eine nachvollziehbare Zuordnung der Fotos ermöglichen.
- Für den Bereich HomeCare wird keine Raumskizze benötigt.
Warum ist die Raumskizze so wichtig?
Die Raumskizze gehört zu den Unterlagen, mit denen die räumlichen Voraussetzungen einer Betriebsstätte nachgewiesen werden. Erst durch die Kombination aus Raumskizze und Bildern wird ersichtlich, wie die einzelnen Räume angeordnet sind und wo sich die fotografierten Bereiche innerhalb der Betriebsstätte befinden.
Deshalb müssen die Positionen der eingereichten Fotos in der Skizze eindeutig markiert werden. Dadurch ist nachvollziehbar, aus welcher Perspektive die Aufnahmen entstanden sind und welchem Raum sie zugeordnet werden.
Welche Angaben muss eine Raumskizze enthalten?
Eine Raumskizze muss alle räumlichen Voraussetzungen abbilden, die für ihre Präqualifizierung relevant sind. Hierzu gehören die vorhandenen Räume (z.B. Beratungsraum und Lager) ebenso wie Wände, Türen und Fenster. Maßgeblich ist, dass die tatsächliche Situation der Betriebsstätte nachvollziehbar dargestellt wird. Eine gesonderte Nummerierung innerhalb der Raumskizze ist dabei nicht zwingend erforderlich, sofern die Zuordnung bereits anhand der Dateinamen der eingereichten Fotonachweise eindeutig erfolgen kann.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein Grundriss maßstabsgetreu sein müsse. Das ist nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr die Verständlichkeit der Darstellung. Auch handgezeichnete Skizzen können akzeptiert werden, wenn die Räume erkennbar und die Beschriftungen lesbar sind.
Werden Fotos nummeriert, sollte die Nummerierung durch eine verständliche Legende erläutert werden. Dadurch lässt sich die Zuordnung zwischen Skizze und Bildnachweisen schnell und eindeutig herstellen.
Was ist bei Änderungen der Räumlichkeiten zu beachten?
Wurden Räume umgebaut, neu aufgeteilt oder in ihrer Nutzung verändert, sollte dies auch in der Raumskizze berücksichtigt werden. Die eingereichten Unterlagen müssen stets den aktuellen Stand der Betriebsstätte widerspiegeln.
Daher empfiehlt es sich, die Raumskizze vor jeder Einreichung auf Aktualität zu prüfen.
Praxiswissen der AfPQ: Häufige Ursachen für Nachforderungen
Die Erfahrung der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) zeigt: In der Praxis entstehen Nachforderungen häufig dann, wenn Fotos eine andere Situation zeigen als die eingereichte Skizze. Stimmen beide Nachweise nicht überein, kann die räumliche Situation nicht eindeutig geprüft werden. Ebenso kommt es vor, dass Fotostandorte nicht eingezeichnet oder Nummerierungen nicht erläutert werden.
Ein weiterer häufiger Grund für Rückfragen ist die Lesbarkeit. Unklare Handschriften, sehr kleine Beschriftungen oder fehlende Raumbezeichnungen erschweren die Prüfung. Je eindeutiger die Skizze gestaltet ist, desto schneller kann die Zuordnung der Nachweise erfolgen.
Die AfPQ unterstützt Leistungserbringer mit einer strukturierten und digitalen Abwicklung des Präqualifizierungsverfahrens. Über das Kundenportal können Anträge, Dokumente, Rechnungen, Zertifikate und Fristen zentral verwaltet werden. Das spart Zeit, schafft mehr Sicherheit bei der Antragstellung und erleichtert den Umgang mit möglichen Nachforderungen.
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Häufige Fragen zur Raumskizze
Müssen alle Fenster und Türen eingezeichnet werden?
Ja. Fenster und Türen müssen aus der Raumskizze ersichtlich sein.
Muss eine Raumskizze maßstabsgetreu sein?
Nein. Die Raumskizze muss nicht maßstabsgetreu erstellt werden. Wichtig ist eine verständliche Darstellung der tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten.
Müssen die Fotostandorte gekennzeichnet werden?
Ja. Alle Fotonachweise müssen sich in der Raumskizze wiederfinden. Auch handgezeichnete Raumskizzen sind zulässig, solange diese vollständig, nachvollziehbar und gut lesbar sind.


