Stand 28.04.2025
Wenn Sie als Zweithaarspezialist oder Friseurbetrieb Haarersatz zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben und abrechnen möchten, benötigen Sie eine Präqualifizierung nach § 126 SGB V. Mit dieser weisen Sie nach, dass Ihr Betrieb die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung erfüllt. Die Präqualifizierung ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Abgabe von Haarersatz zulasten gesetzlicher Krankenkassen ist eine Präqualifizierung nach § 126 SGB V erforderlich.
- Friseure und Zweithaarspezialisten können sich für die Versorgungsbereiche VB 34AR und VB 34BR präqualifizieren lassen.
- Für VB 34BR ist ein Meisterbrief der fachlichen Leitung erforderlich.
- Die Präqualifizierung ist maximal fünf Jahre gültig und wird regelmäßig überwacht.
- Vollständige Unterlagen von Beginn an vermeiden Rückfragen und beschleunigen das Verfahren.
Welche Voraussetzungen müssen Friseure und Zweithaarspezialisten erfüllen?
Wer Haarersatz als Leistungserbringer anbieten möchte, muss nachweisen, dass die Versorgung fachgerecht erfolgen kann. Dazu gehören die entsprechende berufliche Qualifikation, geeignete Räumlichkeiten für Beratung und Anpassung sowie die notwendige Ausstattung für den jeweiligen Versorgungsbereich.
Zu den häufig benötigten Nachweisen gehören:
- Gesellenbrief oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation
- Nachweis der Erreichbarkeit während der üblichen Betriebszeiten
- Dokumentation der erforderlichen Ausstattung und Betriebsräume
Für den Versorgungsbereich VB 34BR muss ein Meisterbrief der fachlichen Leitung vorgelegt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Friseure und Zweithaarspezialisten finden Sie hier.
Welcher Versorgungsbereich ist für Zweithaar relevant?
Der Versorgungsbereich VB 34AR umfasst die Versorgung mit konfektioniertem Haarersatz. Er richtet sich an Betriebe, die Haarersatz anpassen, abgeben und die hierfür erforderliche Ausstattung vorhalten.
Der Versorgungsbereich VB 34BR umfasst darüber hinaus individuell gefertigten Haarersatz. Hierfür gelten zusätzliche Anforderungen an die Ausstattung und die Qualifikation der fachlichen Leitung. Ein Meisterbrief ist hierfür verpflichtend.
Wie läuft die Präqualifizierung als Zweithaarspezialist ab?
Der Einstieg in die Präqualifizierung ist unkompliziert: Nach der Registrierung im digitalen Kundenportal der AfPQ können Sie Ihren Antrag direkt online anlegen und Schritt für Schritt bearbeiten.
Im Portal werden die Anforderungen für die jeweiligen Versorgungsbereiche übersichtlich dargestellt und verständlich erläutert. So sehen Sie auf einen Blick, welche Nachweise benötigt werden und welche Unterlagen bereits vorliegen. Dokumente können digital hochgeladen, elektronisch unterschrieben und zentral verwaltet werden. Die mobile Nutzung ermöglicht dabei auch die Bearbeitung von unterwegs.
Nach Eingang des Antrags prüft die Präqualifizierungsstelle, ob die fachlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für die beantragten Versorgungsbereiche erfüllt sind. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Präqualifizierungszertifikat ausgestellt. Anschließend werden die Präqualifizierungsdaten an den GKV-Spitzenverband übermittelt und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
Welche Unterstützung bietet die AfPQ bei der Antragstellung?
Gerade bei der ersten Präqualifizierung stellen sich oft Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder zum passenden Versorgungsbereich. Deshalb setzt die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) auf transparente Informationen und digitale Unterstützung.
Neben dem Kundenportal stehen Antragstellern ausführliche FAQ-Beiträge, Blogartikel, Erklärvideos sowie die Antragshilfe zur Verfügung. Dort werden häufige Fragen verständlich beantwortet und wichtige Schritte im Präqualifizierungsverfahren anschaulich erklärt. Dadurch können sich Zweithaarspezialisten und Friseure bereits vor der Antragstellung einen umfassenden Überblick verschaffen und ihre Unterlagen gezielt vorbereiten.
Praxiswissen der AfPQ
Die Erfahrung der AfPQ zeigt, dass es sich lohnt, bereits zu Beginn genau zu prüfen, welche Leistungen künftig angeboten werden sollen. Davon hängt ab, welcher Versorgungsbereich beantragt werden muss und welche Nachweise einzureichen sind.
Gerade im Zweithaarbereich wird häufig zunächst geprüft, ob die Versorgung ausschließlich mit konfektioniertem Haarersatz erfolgen soll oder ob auch individuell gefertigter Haarersatz angeboten werden soll. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die erforderlichen Qualifikations- und Ausstattungsnachweise.
Die AfPQ macht die Präqualifizierung so einfach wie möglich: Über das digitale Kundenportal können Antragsteller ihren Antrag online einreichen, Dokumente zentral verwalten und den gesamten Verfahrensablauf transparent verfolgen. Sämtliche Kommunikation, wichtige Fristen sowie der aktuelle Bearbeitungsstatus sind jederzeit an einem Ort verfügbar.
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Häufige Fragen zur Präqualifizierung als Zweithaarspezialist / Friseur
Benötige ich als Zweithaarspezialist immer einen Meisterbrief?
Nein. Für den Versorgungsbereich VB 34AR ist grundsätzlich die entsprechende fachliche Qualifikation als Friseur erforderlich. Für VB 34BR muss die fachliche Leitung zusätzlich einen Meisterbrief nachweisen.
Wie lange ist die Präqualifizierung gültig?
Die Präqualifizierung ist maximal fünf Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit finden i.d.R. zwei Überwachungen statt.
Kann ich die Präqualifizierung digital beantragen?
Ja. Die Antragstellung kann über das Kundenportal der jeweiligen Präqualifizierungsstelle erfolgen.


