Stand 28.04.2025
Ein Umzug im Rahmen der Präqualifizierung ist mehr als eine Adressänderung. Wenn Sie mit Ihrer Betriebsstätte umziehen, sollten Sie das Thema Präqualifizierung frühzeitig bedenken. Ein Standortwechsel zählt als maßgebliche Änderung und muss der Präqualifizierungsstelle unverzüglich gemeldet werden. Für die bestehende Präqualifizierung bedeutet das in der Regel, dass ein Änderungsantrag erforderlich wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Umzug der Betriebsstätte ist meldepflichtig.
- Die Änderung muss der AfPQ unverzüglich angezeigt werden.
- Der Antrag wird über das Kundenportal eingereicht.
- Für den neuen Standort müssen die meisten räumlichen und sachlichen Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden.
- Die Laufzeit des Zertifikats verlängert sich durch den Änderungsantrag nicht.
Warum muss ein Umzug gemeldet werden?
Viele Leistungserbringer gehen davon aus, dass bei einem Umzug lediglich die neue Anschrift hinterlegt werden muss. Tatsächlich prüft die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) jedoch, ob die Anforderungen nach § 126 SGB V auch am neuen Standort erfüllt werden.
Der Grund ist einfach: Die ursprüngliche Präqualifizierung wurde für konkrete Räumlichkeiten erteilt. Mit dem Umzug ändern sich diese Voraussetzungen, sodass die Eignung der neuen Betriebsstätte erneut nachgewiesen werden muss. In der Praxis bedeutet das häufig, dass viele räumliche und sachliche Nachweise noch einmal eingereicht werden müssen. Dazu zählt beispielsweise eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung, in der der neue Standort als Risikoort berücksichtigt ist. Auch die neuen Versorgungs-, Beratungs- oder Anpassungsräume müssen durch aktuelle Fotonachweise dokumentiert werden, damit die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nachvollziehbar geprüft werden können.
Wann wird ein Änderungsantrag benötigt?
Ein Änderungsantrag ist immer dann erforderlich, wenn sich der Standort einer Betriebsstätte ändert, in der die Hilfsmittelversorgung erfolgt. Das gilt unabhängig davon, ob die gesamte Betriebsstätte umzieht oder lediglich relevante Bereiche an einen anderen Standort verlagert werden.
Welche Auswirkungen hat die Einstufung als Neubetrieb?
Ein wichtiger Aspekt wird bei der Umzugsplanung häufig übersehen: Durch den Standortwechsel wird die Betriebsstätte hinsichtlich der räumlichen Anforderungen als ein Neubetrieb betrachtet.
Dadurch können Anforderungen relevant werden, die am bisherigen Standort möglicherweise bereits bestandsgeschützt waren oder damals anders bewertet wurden. Insbesondere bei bestimmten Versorgungsbereichen sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung.
Je nach Versorgungsbereich kann daher der Nachweis eines behindertengerechten Zugangs und einer behindertengerechten Toilette erforderlich werden. Werden diese Anforderungen am neuen Standort nicht erfüllt, kann dies zu Verzögerungen oder Nachforderungen im Präqualifizierungsverfahren führen.
Welche Fehler passieren bei einem Umzug besonders häufig?
Aus Sicht der AfPQ entstehen Nachforderungen häufig dann, wenn der Änderungsantrag erst nach dem Umzug gestellt wird oder Unterlagen für die neuen Räumlichkeiten fehlen. Auch nicht aktualisierte Angaben zu verantwortlichen Personen oder Versorgungsbereichen führen regelmäßig zu Verzögerungen.
Ein Umzug bedeutet ohnehin schon ausreichend organisatorischen Aufwand. Umso wichtiger ist es, die Präqualifizierung nicht aus den Augen zu verlieren. Da ein Standortwechsel als maßgebliche Änderung gilt, sollte der Änderungsantrag rechtzeitig gestellt werden. So bleibt Ihr Verfahren aktuell und unnötige Verzögerungen lassen sich vermeiden.
Die AfPQ unterstützt Leistungserbringer mit einer strukturierten Begleitung durch das Präqualifizierungsverfahren. Über das digitale Kundenportal lassen sich Änderungsanträge und Nachweise einfach verwalten. Das sorgt für mehr Sicherheit bei der Antragstellung und spart wertvolle Zeit im Arbeitsalltag. Wenn ein Umzug ansteht, können Sie Ihren Änderungsantrag direkt über das Kundenportal einreichen.
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Häufige Fragen zu einem Standortwechsel
Muss ein Umzug der Betriebsstätte gemeldet werden?
Ja. Ein Standortwechsel zählt zu den maßgeblichen Änderungen und muss der Präqualifizierungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden.
Müssen bei einem Umzug neue Nachweise eingereicht werden?
Ja, da die räumlichen Voraussetzungen am neuen Standort geprüft werden müssen, sind zahlreiche sachliche und räumliche Nachweise erneut vorzulegen.
Kann beim neuen Standort eine behindertengerechte Toilette erforderlich sein?
Ja. Bei bestimmten Versorgungsbereichen können ein behindertengerechter Zugang und gegebenenfalls eine behindertengerechte Toilette nachgewiesen werden müssen.


