Stand 28.04.2025
Wenn eine fachliche Leitung das Unternehmen verlässt, sorgt das oft für Unsicherheit. Neben der Nachfolgeregelung stellt sich schnell die Frage, ob die bestehende Präqualifizierung davon betroffen ist. Die gute Nachricht: Ein Wechsel der fachlichen Leitung führt nicht automatisch zu Problemen. Wichtig ist jedoch, dass die neue fachliche Leitung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die Änderung rechtzeitig gegenüber der Präqualifizierungsstelle angezeigt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Änderungen der fachlichen Leitung sollten zeitnah der Präqualifizierungsstelle gemeldet werden.
- Die neue fachliche Leitung muss die Anforderungen des jeweiligen Versorgungsbereiches erfüllen.
- Für die Prüfung können neue Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise erforderlich sein.
- Wer frühzeitig handelt, vermeidet Nachforderungen und Verzögerungen.
Warum spielt die fachliche Leitung eine so wichtige Rolle?
Die meisten Leistungserbringer beschäftigen sich mit ihrer Präqualifizierung nur dann intensiv, wenn ein Antrag, eine Überwachung oder eine Re-Präqualifizierung ansteht. Im Alltag läuft das Geschäft, Patienten werden versorgt und die Präqualifizierung gerät verständlicherweise etwas in den Hintergrund.
Ändert sich jedoch die fachliche Leitung, betrifft das eine Person, die für bestimmte Versorgungsbereiche eine zentrale Voraussetzung der Präqualifizierung darstellen kann. Die ursprüngliche Entscheidung wurde schließlich auf Basis der damals vorgelegten Nachweise getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass auch bei einem Personalwechsel nachvollziehbar bleibt, dass die fachlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Deshalb sollte ein Wechsel nicht erst bei der nächsten Überwachung oder Re-Präqualifizierung thematisiert werden. Stattdessen ist ein Änderungsantrag der richtige Weg, um die neuen Verhältnisse nachvollziehbar darzustellen.
Welche Unterlagen werden mit dem Änderungsantrag benötigt?
Welche Nachweise einzureichen sind, hängt von der beruflichen Qualifikation des fachlichen Leiters ab. In der Regel ist nachzuweisen, dass die neue fachliche Leitung über die für die gewählten Versorgungsbereiche erforderlichen Qualifikationen verfügt und die fachliche Verantwortung übernommen hat.
Häufig werden Berufsabschlüsse, Meisterbriefe, Urkunden, Fortbildungsnachweise oder vergleichbare Qualifikationsnachweise benötigt. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Funktion und Tätigkeit der neuen fachlichen Leitung im Unternehmen nachzuweisen.
Die meisten Rückfragen entstehen nicht wegen fehlender Qualifikationen, sondern weil Unterlagen unvollständig eingereicht wurden.
Ist die Präqualifizierung durch den Wechsel gefährdet?
In den meisten Fällen nicht. Wenn die Nachfolgeperson die Anforderungen des betreffenden Versorgungsbereiches erfüllt und die erforderlichen Nachweise vollständig vorgelegt werden, bleibt die Präqualifizierung grundsätzlich bestehen.
Problematisch wird es meist dann, wenn die bisherige fachliche Leitung ausscheidet, bevor eine geeignete Nachfolge benannt wurde, oder wenn der Änderungsantrag erst deutlich später gestellt wird. Dadurch können Nachforderungen entstehen und Verfahren unnötig verlängert werden.
Praxiswissen der AfPQ
Aus der Praxis der Agentur für Präqualifizierung wissen wir, dass Änderungen der fachlichen Leitung häufig erst bei einer Überwachung oder einer späteren Antragstellung auffallen. Dann müssen die erforderlichen Unterlagen oftmals unter Zeitdruck nachgereicht werden und es kann zu Verzögerungen kommen.
Deutlich einfacher ist es, den Änderungsantrag unmittelbar nach dem Wechsel einzureichen. So kann frühzeitig geprüft werden, ob alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und ob eventuell noch einzelne Nachweise benötigt werden.
Wenn sich die fachliche Leitung in Ihrem Unternehmen geändert hat, können Sie den erforderlichen Änderungsantrag direkt über das Kundenportal einreichen.
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Häufige Fragen zum Wechsel der fachlichen Leitung
Ist bei einem Wechsel der fachlichen Leitung immer ein Änderungsantrag erforderlich?
Ja. Da die fachliche Leitung Bestandteil der Präqualifizierung sein kann, muss jede Änderung der Präqualifizierungsstelle angezeigt werden.
Kann ich die Änderung erst bei der nächsten Überwachung melden?
Änderungen sollten unabhängig von einer Überwachung zeitnah über einen Änderungsantrag mitgeteilt werden.
Führt der Wechsel automatisch zu einer neuen Präqualifizierung?
Nein. In der Regel wird geprüft, ob die Voraussetzungen mit der neuen fachlichen Leitung weiterhin erfüllt werden.


