Wann sollte eine Präqualifizierung erneuert werden?

von Anna - 10. August 2026
Dünengras am Strand vor Meer und Himmel als ruhiges Beitragsbild für Themen zur qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung

Eine Präqualifizierung sollte erneuert werden, bevor die Gültigkeit des bestehenden Zertifikats endet. Damit die Versorgung von Versicherten ohne Abrechnungslücke bestehen bleibt, sollten Leistungserbringer die Re-Präqualifizierung (Folgeantrag) rechtzeitig beantragen und die erforderlichen Unterlagen aktualisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Präqualifizierung ist fünf Jahre gültig und sollte vor Ablauf erneuert werden.
  • Für die Re-Präqualifizierung werden die maßgeblichen Voraussetzungen erneut geprüft.
  • Änderungen seit der letzten Präqualifizierung sollten bereits vorab über einen Änderungsantrag gemeldet worden sein.
  • Eine rechtzeitige Antragstellung hilft, Versorgungslücken und Zeitdruck zu vermeiden.
  • Die Gültigkeit des bestehenden Zertifikats wird durch Änderungsanträge nicht verlängert.

Was bedeutet Re-Präqualifizierung?

Mit der Re-Präqualifizierung wird überprüft, ob ihre Voraussetzungen für die Präqualifizierung nach § 126 SGB V weiterhin erfüllt werden. Dabei wird nicht nur betrachtet, ob ihr Unternehmen noch besteht, sondern auch, ob die fachlichen, personellen und räumlichen Anforderungen unverändert vorliegen.

Die erneute Prüfung dient dazu, die Aktualität der hinterlegten Nachweise sicherzustellen und Veränderungen zu berücksichtigen, die seit der Erstpräqualifizierung eingetreten sein können.

Welche Unterlagen werden bei einer Re-Präqualifizierung geprüft?

Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, richtet sich nach den präqualifizierten Versorgungsbereichen und den jeweils geltenden Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes. Es werden Nachweise zur Betriebsstätte und zur fachlichen Leitung sowie weitere präqualifizierungsrelevante Unterlagen geprüft. Haben sich seit der letzten Präqualifizierung Änderungen in ihrer Betriebsstätte ergeben, müssen diese nachvollziehbar dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist, dass alle eingereichten Nachweise aktuell und vollständig sind. Abgelaufene Dokumente oder fehlende Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für Nachforderungen.

Wann sollte die Re-Präqualifizierung beantragt werden?

Der Folgeantrag sollte nicht erst kurz vor Ablauf des Zertifikats vorbereitet werden. Da Unterlagen zusammengestellt und gegebenenfalls aktualisiert werden müssen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

Ihr Antrag auf Re-Präqualifizierung sollte idealerweise 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen. Als Bestandskunden der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) werden Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates durch uns informiert. Bitte beachten Sie, dass Ihr Zertifikat mit Datum der Zertifizierungsentscheidung erteilt wird und damit eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats nicht möglich ist.

Für Leistungserbringer, bei denen im Rahmen eines Folgeantrages eine Vor-Ort-Begehung erforderlich ist, gewinnt eine vorausschauende Planung zusätzlich an Bedeutung. Die Koordination und Terminabstimmung einer Begehung benötigt entsprechenden Vorlauf und sollte bei der Vorbereitung der Re-Präqualifizierung berücksichtigt werden.

Dies gilt ebenfalls für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten und/oder einer hohen Anzahl an Versorgungsbereichen. Durch eine frühzeitige Einreichung können fehlende Unterlagen rechtzeitig ergänzt und mögliche Nachforderungen ohne zusätzlichen Zeitdruck bearbeitet werden.

Welche Rolle spielen Änderungen seit der Erstpräqualifizierung?

Häufig betreffen Änderungen einen Wechsel der fachlichen Leitung, neue Versorgungsbereiche oder Änderungen an den Betriebsräumen.

Solche maßgeblichen Änderungen müssen der Präqualifizierungsstelle zeitnah und bereits während der Laufzeit des Zertifikats in Form eines Änderungsantrages mitgeteilt werden.

Was passiert, wenn die Präqualifizierung nicht rechtzeitig erneuert wird?

Eine rechtzeitige Re-Präqualifizierung ist wichtig, um die kontinuierliche Versorgung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen. Läuft ihre Präqualifizierung aus, kann dies dazu führen, dass ihre Voraussetzungen für die Leistungserbringung gegenüber den Krankenkassen nicht mehr vorliegen und es zu Unterbrechungen bei der Abrechnung kommt. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung vor Ablauf des Zertifikats.

Praxiswissen der AfPQ

Aus der Praxis der AfPQ zeigt sich, dass Verzögerungen bei Re-Präqualifizierungen häufig auf unvollständige Unterlagen zurückzuführen sind. Wenn Sie ihre Dokumente laufend pflegen und Änderungen zeitnah melden, kann die Re-Präqualifizierung in der Regel deutlich effizienter erfolgen.

Über das AfPQ-Kundenportal können Dokumente, Anträge und Zertifikate zentral verwaltet werden. Die digitale Abwicklung spart Zeit, schafft Transparenz über Fristen und Bearbeitungsstände und sorgt für mehr Sicherheit bei der Antragstellung.

Wenn Ihre Präqualifizierung demnächst erneuert werden muss, können Sie ihren Antrag bequem über das AfPQ-Kundenportal einreichen.

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Häufige Fragen zur Re-Präqualifizierung

Werden bei der Re-Präqualifizierung dieselben Anforderungen geprüft wie bei der Erstpräqualifizierung?

Grundsätzlich werden die für den jeweiligen Versorgungsbereich geltenden Voraussetzungen erneut überprüft. Dabei wird bewertet, ob diese weiterhin erfüllt werden.

Verlängert ein Änderungsantrag die Laufzeit des Zertifikats?

Nein. Ein Änderungsantrag dient ausschließlich der Aktualisierung bestehender Angaben und hat keine Auswirkung auf die Gültigkeitsdauer des Zertifikats.

Was ist der häufigste Grund für Nachforderungen bei einer Re-Präqualifizierung?

In der Praxis sind dies häufig unvollständige oder veraltete Unterlagen sowie Änderungen, die während der Laufzeit nicht gemeldet wurden.

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