Stand 28.04.2025
Wenn die Voraussetzungen für eine bestehende Präqualifizierung nicht mehr vollständig nachgewiesen werden können, hat das Auswirkungen auf den Status des Zertifikats. In solchen Fällen prüft die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ), welche Maßnahme erforderlich ist. Das kann von einer vorübergehenden Aussetzung über eine Einschränkung einzelner Versorgungsbereiche bis hin zum Entzug der Präqualifizierung reichen. Nach erfolgreicher Klärung der offenen Punkte kann eine Wiedereinsetzung erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgebliche Änderungen (z.B. Standortwechsel) müssen der AfPQ unverzüglich mitgeteilt werden.
- Je nach Sachverhalt kann eine Präqualifizierung ausgesetzt, eingeschränkt, wiedereingesetzt oder entzogen werden.
- Zweck dieser Maßnahmen ist die Sicherstellung der Anforderungen nach § 126 SGB V.
- Für entsprechende Verfahren können Gebühren gemäß der gültigen Entgelttabelle der AfPQ anfallen.
Warum wird eine Präqualifizierung ausgesetzt?
Eine Aussetzung der Präqualifizierung erfolgt in der Regel dann, wenn die Voraussetzungen, die bei der Erteilung des Zertifikats nachgewiesen wurden, nicht mehr vollständig vorliegen oder gegenüber der Agentur für Präqualifizierung nicht mehr nachgewiesen werden können. Häufig stehen dahinter Änderungen im Unternehmen, die bislang nicht gemeldet wurden, fehlende Nachweise oder Feststellungen im Rahmen der Überwachung.
Erfüllt ein Leistungserbringer die Anforderungen seiner bestehenden Präqualifizierung nicht mehr, kann die Präqualifizierung vollständig oder für einzelne Versorgungsbereiche ausgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt darf das Zertifikat für die betroffenen Bereiche nicht mehr genutzt werden. Gleichzeitig wird der Leistungserbringer über die Aussetzung informiert und aufgefordert, die fehlenden oder aktualisierten Nachweise einzureichen. Dafür steht eine Frist von bis zu zwölf Monaten ab Mitteilung der Aussetzung zur Verfügung. Die Aussetzung ist gemäß der jeweils gültigen Entgelttabelle der AfPQ kostenpflichtig.
Mit der Aussetzung wird der Leistungserbringer über die nächsten Schritte informiert. Außerdem werden die Zertifizierungsdaten entsprechend angepasst und an den GKV-Spitzenverband übermittelt.
Wie kann eine Wiedereinsetzung erfolgen?
Wurden die fehlenden Nachweise innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht und die Anforderungen wieder vollständig erfüllt, kann die Präqualifizierung oder der betroffene Versorgungsbereich wiedereingesetzt werden. Dafür prüft die AfPQ die nachgereichten Unterlagen und bewertet erneut die Konformität. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat entsprechend aktualisiert und die Änderung an den GKV-Spitzenverband übermittelt. Die Wiedereinsetzung ist gemäß der jeweils gültigen Entgelttabelle kostenpflichtig.
Was bedeutet eine Einschränkung der Präqualifizierung?
Eine Einschränkung der Präqualifizierung erfolgt, wenn die Anforderungen für einzelne Versorgungsbereiche dauerhaft nicht mehr erfüllt werden oder die erforderlichen Nachweise nach einer Aussetzung nicht innerhalb von zwölf Monaten nachgereicht werden. Dieser Vorgang ist gemäß der gültigen Entgelttabelle der AfPQ kostenpflichtig.
In diesem Fall bleibt die Präqualifizierung grundsätzlich bestehen, allerdings nur noch für die Versorgungsbereiche, für die alle Voraussetzungen weiterhin nachgewiesen sind. Das Zertifikat wird entsprechend angepasst und die Änderung an den GKV-Spitzenverband übermittelt.
Wann droht der Entzug der Präqualifizierung?
Der Entzug der Präqualifizierung ist der letzte Schritt, wenn die Anforderungen dauerhaft nicht mehr erfüllt werden oder die erforderlichen Nachweise auch nach einer Aussetzung nicht innerhalb von zwölf Monaten vorgelegt werden. Für betroffene Leistungserbringer bedeutet das, dass die Präqualifizierung ihre Gültigkeit verliert und das Zertifikat nicht weiter genutzt werden kann.
Nach dem Entzug informiert die AfPQ den Leistungserbringer über die weiteren Folgen und aktualisiert die entsprechenden Zertifizierungsdaten beim GKV-Spitzenverband. Wer anschließend wieder präqualifiziert werden möchte, muss eine neue Präqualifizierung beantragen und sämtliche erforderlichen Nachweise erneut einreichen. Die Zurückziehung der Präqualifizierung ist gemäß der jeweils gültigen Entgelttabelle der AfPQ kostenpflichtig.
Warum fallen Verfahrensgebühren an?
Die Bearbeitung von Verfahren zum Aussetzen, Wiedereinsetzen, Einschränken oder Entzug erfordert eine erneute Prüfung von Unterlagen und Nachweisen. Dadurch entsteht zusätzlicher Aufwand, der nach den geltenden Regelungen kostenpflichtig ist.
Welche Gebühren im Einzelfall entstehen, richtet sich nach der jeweils gültigen Entgelttabelle der AfPQ.
Praxiswissen der AfPQ
Die Erfahrung der AfPQ zeigt, dass Aussetzungen und Einschränkungen häufig nicht auf fachliche Mängel zurückzuführen sind. In vielen Fällen sind verspätet gemeldete Änderungen, fehlende Nachweise oder nicht aktualisierte Unterlagen die Ursache dafür, dass die Voraussetzungen einer bestehenden Präqualifizierung nicht mehr vollständig nachgewiesen werden können.
Wenn Nachweise fehlen oder Änderungen kurzfristig eingereicht werden müssen, zählt vor allem ein schneller und transparenter Ablauf. Mit dem digitalen Kundenportal der AfPQ können Dokumente, Zertifikate und Änderungsanträge zentral verwaltet werden. Dadurch behalten Leistungserbringer Fristen und Verfahrensstände im Blick und können erforderliche Nachweise ohne Medienbrüche einreichen.
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Häufige Fragen
Führt jede Änderung automatisch zu einer Aussetzung?
Nein. Maßgebliche Änderungen müssen zwar gemeldet werden, werden jedoch zunächst individuell geprüft.
Kann eine ausgesetzte Präqualifizierung wieder aktiviert werden?
Ja. Sobald die fehlenden Nachweise eingereicht und geprüft wurden, kann eine Wiedereinsetzung erfolgen.
Ist eine Einschränkung dasselbe wie ein Entzug?
Nein. Bei einer Einschränkung bleibt die Präqualifizierung teilweise bestehen. Beim Entzug endet sie vollständig.


