Pflegehilfsmittel

Eine ältere Dame, die zuhause Desinfektionsmittel (Pflegehilfsmittel) für die Hände verwendet

Müssen Pflegehilfsmittel präqualifiziert werden?

Pflegehilfsmittel sind seit 1. Januar 2017 ebenfalls präqualifizierungspflichtig. Dazu zählen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in Pflegeboxen gebündelt angeboten werden (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).

Welche Versorgungsbereiche sind dabei relevant?

Folgende Versorgungsbereiche können bei Pflegehilfsmitteln präqualifiziert werden:

  • 15A – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • 19B – Einmalartikel / Hygienehilfsmittel

Welche Anforderungen müssen konkret erfüllt werden?

Die Anforderungen um Pflegehilfsmittel zu präqualifizierung fassen wir hier zusammen.

1. Fachliche Anforderungen

  • Nachweis einer fachkundigen Leitung (Qualifikation abhängig von Versorgungsbereichen)
  • Kenntnisse zu Lager, Hygiene, Produktspezifikation

2. Sachliche & technische Anforderungen

  • Geeignete Lagerräume (trocken, sauber, geschützt)
  • Nachweis über Produktqualität und Lieferfähigkeit
  • Dokumentierte Prozesse zur Warenannahme, Lagerkontrolle, Verfallsmanagement

3. Organisatorische Anforderungen

  • Qualitätsmanagement‑Strukturen (mind. einfache Dokumentation)
  • Prozessbeschreibungen für Bestellung, Lieferung, Reklamation, Dokumentation
  • Datenschutz und sichere Patientenverwaltung

4. Rechtliche Anforderungen

Gibt es spezifische Hinweise für Anbieter von Pflegeboxen?

Hier fassen wir die spezifischen Hinweise für Anbieter von Pflegeboxen zusammen.

1. Pflegebox‑Anbieter brauchen kein eigenes physisches Geschäftslokal, aber nachweisbare Lager‑ und Organisationsstrukturen.

2. Die Lieferkette muss dokumentiert sein (z. B. Chargen, Lieferanten, CE‑Kennzeichnung).

3. Lagerung & Hygienemanagement sind wichtig, insbesondere bei Desinfektionsmitteln oder saugenden Einlagen.

4. Institutionskennzeichen (IK‑Nummer) für spätere Abrechnung bei jeder Kasse ist zwingend erforderlich.

5. Regelmäßige PQ‑Aktualisierungen prüfen und ggf. über einen Änderungsantrag aktualisieren. Pflegehilfsmittel können in andere PQ‑Bereiche umgruppiert werden. Das verursacht häufig unerkannte PQ‑Lücken.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Pflegehilfsmittelverträgen?

Hier verweisen wir auf die Bestimmungen beim GKV-Spitzenverband.

Sie möchten sich für Pflegehilfsmittel präqualifizieren? Registrieren Sie sich hier und Sie können umgehend starten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Aktionsseite für Pflegehilfsmittel sowie auf der Seite zum Präqualifizierungsablauf oder in den FAQs.

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