Welche Unterlagen führen am häufigsten zu Nachforderungen bei der Präqualifizierung?

von Anna - 20. Juli 2026
Minimalistischer Arbeitsplatz mit Tastatur, Stift und Notizbuch als Symbol für strukturierte Dokumentation und Nachweise im Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V

Die häufigsten Nachforderungen bei der Präqualifizierung nach §126 SGB V entstehen nicht bei komplexen Fachthemen, sondern bei formalen Nachweisen, die unvollständig, falsch oder nicht ausreichend konkret eingereicht werden. Besonders oft betroffen sind die Eigenerklärung, Dokumente zur Betriebsstätte sowie Nachweise zur räumlichen Umsetzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Häufige Nachforderungen betreffen Betriebshaftpflicht, Miet-/Eigentumsnachweise und Raumdokumentation
  • Rechnungen sind kein gültiger Versicherungsnachweis
  • Mietverträge und Grundbuchauszüge müssen alle prüfungsrelevanten Angaben enthalten
  • Raumskizzen, Fotos und Eigenerklärungen müssen verständlich und nachvollziehbar sein

Warum wird die Betriebshaftpflichtversicherung so häufig beanstandet?

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die falsche Art des Nachweises. Statt der erforderlichen Versicherungsbestätigung wird oft lediglich eine Rechnung oder ein Beitragsbescheid eingereicht. Diese Dokumente zeigen zwar, dass ein Beitrag gezahlt wurde, liefern aber keinen prüfbaren Nachweis über den tatsächlichen Versicherungsschutz.

Für die Präqualifizierung nach §126 SGB V ist deshalb eine Kopie der aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherers erforderlich, aus der Bestand und Umfang der Versicherung eindeutig hervorgehen.

Welche Probleme treten bei Mietvertrag oder Grundbuchauszug auf?

Nachweise zur Betriebsstätte werden regelmäßig nachgefordert, weil sie nicht vollständig prüfbar eingereicht werden. Dabei geht es in der Praxis weniger darum, ob „alle Seiten“ vorliegen, sondern ob die entscheidenden Informationen eindeutig erkennbar sind.

Typische Probleme sind:

  • fehlende oder nicht sichtbare Adresse der Betriebsstätte
  • Nachtrag zum Mietvertrag (dazugehöriger Mietvertrag fehlt)
  • Unterschriften fehlen oder sind nicht enthalten
  • Seiten werden unvollständig oder ohne Zusammenhang eingereicht

Für die Präqualifizierung nach §126 SGB V muss der Nachweis so eingereicht werden, dass die Präqualifizierungsstelle prüfen kann, wer die Räume an welcher Adresse und auf welcher Grundlage nutzt.

Wann ist eine Raumskizze nicht vollständig?

Auch bei Raumskizzen liegt der häufigste Mangel nicht im Fehlen, sondern in der unklaren Darstellung. Räume sind nicht eindeutig beschriftet oder ihre Nutzung ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Dadurch kann nicht beurteilt werden, ob die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine geeignete Raumskizze muss daher alle relevanten Räume vollständig und eindeutig benennen und deren Funktion klar erkennen lassen, beispielsweise Lager und Beratungsraum.

Welche Anforderungen gelten für den Beratungsraum?

In der Praxis werden häufig zu wenige oder ungeeignete Fotos zum Nachweis der akustischen und optischen Abgrenzung des Beratungsraumes eingereicht. Einzelbilder oder unklare Perspektiven reichen nicht aus, um diese Anforderung zu prüfen. Erforderlich sind Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln, die den gesamten Raum und die Abschirmung nachvollziehbar darstellen.

Warum führt die Eigenerklärung zum Lager oft zu Nachforderungen?

Die Eigenerklärung zum Lager ist ein typisches Beispiel für inhaltlich unzureichende Nachweise. Häufig beschränken sich die Angaben auf allgemeine Aussagen zur ordnungsgemäßen Lagerung, ohne konkrete Maßnahmen zu beschreiben. Entscheidend ist jedoch die nachvollziehbare Darstellung, wie die Anforderungen konkret umgesetzt werden.

Praxiswissen der AfPQ

Die Erfahrung der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) zeigt, dass Nachforderungen selten entstehen, weil Unterlagen vollständig fehlen. Deutlich häufiger sind sie darauf zurückzuführen, dass Dokumente formal falsch, unvollständig oder nicht ausreichend konkret eingereicht werden. Typische Muster sind unvollständige Scans, die falsche Auswahl von Nachweisen oder zu allgemein formulierte Eigenerklärungen.

Die AfPQ unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen von Anfang an klar und nachvollziehbar umzusetzen – mit verständlichen Anforderungstexten direkt im Kundenportal. Sie sehen jederzeit, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden und behalten Status sowie Fristen zentral im Blick.

Bei Bedarf steht Ihnen zusätzlich Ihr zuständiger Prüfer persönlich zur Seite, um offene Punkte gezielt zu klären und Nachforderungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zu den Präqualifizierungsanforderungen

Reicht eine Versicherungsrechnung als Nachweis aus?

Nein, erforderlich ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung des Versicherers, aus der der Versicherungsschutz klar hervorgeht.

Warum werden Mietverträge häufig nachgefordert?

Weil sie oft unvollständig eingereicht werden und wichtige Angaben zur Nutzung oder zu den Vertragsparteien fehlen.

Wie sollte der Beratungsraum nachgewiesen werden?

Durch mehrere Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven, die die Blickdichtigkeit und akustische Abgrenzung eindeutig zeigen.

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