Wie wird ein Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbuchauszug in der Präqualifizierung nachgewiesen?

von Anna - 23. Juli 2026
Tippende Hände am Laptop in einer Apotheke als Symbol für digitale Prozesse bei Leistungserbringern.

Ein Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbuchauszug wird in der Präqualifizierung durch eine Kopie des vorhandenen Dokuments nachgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Miete oder Pacht wird eine Kopie des aktuellen Mietvertrags oder Pachtvertrags eingereicht.
  • Ersichtlich sein müssen Mieter, Vermieter, Mietobjekt mit Adresse und Räumlichkeiten, Ausstellungsdatum oder Mietbeginn sowie die Unterschriften von Mieter und Vermieter.
  • Bei Eigentum ist ein aktueller Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis und Abteilung 1 erforderlich.
  • Der Nachweis ist Teil der Prüfung, ob die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die beantragten Versorgungsbereiche erfüllt sind.

Warum ist der Nachweis der Betriebsstätte für die Präqualifizierung wichtig?

Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V prüft, ob Leistungserbringer die Anforderungen an die ordnungsgemäße, fachgerechte Versorgung erfüllen. Dazu zählen neben fachlicher und persönlicher Eignung auch sachliche, räumliche und organisatorische Voraussetzungen.

Der Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbuchauszug zeigt, dass die Betriebsstätte dem antragstellenden Unternehmen zugeordnet werden kann. Das ist wichtig, weil das Präqualifizierungszertifikat für konkrete Betriebsstätten und Versorgungsbereiche erteilt wird. Die AfPQ führt nach positiver Prüfung die Versorgungsbereiche auf dem Zertifikat der jeweiligen Betriebsstätte auf.

Welche Angaben muss ein Mietvertrag oder Pachtvertrag enthalten?

Für den Nachweis reichen Sie eine Kopie des vorliegenden Dokuments ein. Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • aktueller Mietvertrag oder Pachtvertrag
  • Mieter und Vermieter
  • Mietobjekt mit Adresse und Räumlichkeiten
  • Ausstellungsdatum oder Mietbeginn
  • Unterschriften von Mieter und Vermieter
  • gegebenenfalls Vorvertrag oder Nachtrag

Entscheidend ist, dass die Betriebsstätte eindeutig erkennbar ist. Die Anschrift im Nachweis sollte zur beantragten Betriebsstätte passen, damit keine Rückfragen zur räumlichen Zuordnung entstehen.

Welche Angaben muss ein Grundbuchauszug enthalten?

Wenn die Betriebsstätte Eigentum des Leistungserbringers ist, kann der Nachweis über einen aktuellen Grundbuchauszug erfolgen. Erforderlich sind:

  • Bestandsverzeichnis mit Anschrift der Betriebsstätte
  • Abteilung 1 mit Eigentümerangabe

Der Grundbuchauszug muss belegen, dass die Betriebsstätte mit dem Antragsteller oder der relevanten Eigentümerstruktur nachvollziehbar verbunden ist.

Wann sind Nachforderungen besonders wahrscheinlich?

Nachforderungen entstehen häufig, wenn die Betriebsstätte nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Typische Ursachen sind fehlende Unterschriften, veraltete Nachträge, eine abweichende Adresse oder unklare Angaben zu den tatsächlich genutzten Räumlichkeiten. Vollständige und eindeutige Unterlagen reduzieren deshalb Aufwand und Fristendruck.

Praxiswissen der AfPQ

Achten Sie darauf, dass Dokumente nicht nur formal vorhanden sind, sondern auch zur beantragten Betriebsstätte passen. Wenn beispielsweise ein Nachtrag neue Räume, eine geänderte Anschrift oder einen neuen Mietbeginn enthält, sollte der Nachtrag zusammen mit dem ursprünglichen Vertrag eingereicht werden. Das erleichtert der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) die Prüfung und kann Nachforderungen vermeiden.

Mit der AfPQ erhalten Sie eine strukturierte Begleitung Ihres Präqualifizierungsprozesses und mehr Sicherheit bei der Antragstellung. Im AfPQ-Kundenportal können Sie Dokumente, Anträge und Zertifikate digital verwalten, Nachweise hochladen und den Status Ihres Verfahrens nachvollziehen.

Registrieren Sie sich im Kundenportal oder nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Häufige Fragen zum Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbuchauszug

Reicht eine Kopie des Mietvertrags aus?

Ja. Für den Nachweis wird eine Kopie des vorhandenen Mietvertrags oder Pachtvertrags eingereicht, sofern die erforderlichen Angaben vollständig ersichtlich sind.

Was ist bei Eigentum der Betriebsstätte erforderlich?

Bei Eigentum ist ein aktueller Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis und Abteilung 1 erforderlich. Daraus müssen Anschrift der Betriebsstätte und Eigentümer hervorgehen.

Muss ein Nachtrag zum Mietvertrag eingereicht werden?

Wenn der Nachtrag für die Betriebsstätte relevante Angaben enthält, etwa zur Anschrift, zu Räumen oder zum Mietbeginn, sollte der Nachtrag mit eingereicht werden.

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