Ein Inhaberwechsel hat direkte Auswirkungen auf die bestehende Präqualifizierung einer Betriebsstätte, da eine Präqualifizierung stets auf den Inhaber/Geschäftsführer UND die Betriebsstätte bezogen ist.
Wenn der Inhaber einer Betriebsstätte wechselt, kann ein Vertrag aus wichtigem, außerordentlichem Grund gekündigt werden.
Wie wird die bestehende Präqualifizierung gekündigt?
Damit die Präqualifizierung des bisherigen Inhabers aufgehoben werden kann, ist ein entsprechender Nachweis (z. B. eine Gewerbeabmeldung) erforderlich.
Ablauf:
- Der bisherige Inhaber meldet das Gewerbe ab.
- Der Nachweis der Abmeldung wird eingereicht und geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird die bestehende Präqualifizierung des Leistungserbringers entzogen, der Leistungserbringer wird benachrichtigt.
- Der GKV-Spitzenverband wird über die Kündigung informiert.
Bitte beachten Sie:
Die Kündigung der Präqualifizierung ist ein entgeltpflichtiger Vorgang.
Wie erhält der neue Inhaber eine Präqualifizierung?
Der neue Inhaber stellt einen Erstantrag im Kundenportal der Agentur für Präqualifizierung und reicht alle erforderlichen Nachweise ein. Die Präqualifizierung kann ausgestellt werden, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen und die Konformität mit den aktuellen Vorgaben schriftlich festgestellt wurde. Die Gültigkeit der Präqualifizierung beträgt 5 Jahre.
Der neue Inhaber kann die bestehende Präqualifizierung nicht übernehmen. Eine Übergabe mit verkürzter Laufzeit ist ausgeschlossen.
Wichtig: Kein Änderungsantrag mehr möglich.
Ein Inhaberwechsel kann ab sofort nicht mehr per Änderungsantrag angezeigt werden. Dies gilt sowohl für den Wegfall des bisherigen Inhabers als auch für die Benennung eines neuen.
Fazit: Inhaberwechsel frühzeitig planen
Ein Inhaberwechsel erfordert zwingend die Kündigung der bestehenden Präqualifizierung und die Neubeantragung durch den neuen Inhaber. Damit der Übergang reibungslos verläuft und keine Versorgungslücken entstehen, sollten alle Schritte frühzeitig vorbereitet und der Erstantrag vollständig über das Kundenportal eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Präqualifizierung und Preise oder in den FAQs.
Sie benötigen Unterstützung bei der Nutzung des neuen AfPQ-Kundenportals?
Unser Kundenleitfaden begleitet Sie dabei Schritt für Schritt und bietet klare Orientierung.


