Welche Anforderungen gelten für Fotonachweise bei den räumlichen Voraussetzungen?

von Anna - 26. August 2026
Person arbeitet an einem Laptop im Büro; digitale Dokumentation und Qualitätsnachweise unterstützen die Präqualifizierung von Leistungserbringern.

Fotonachweise dienen in der Präqualifizierung nach § 126 SGB V dazu, die räumlichen Voraussetzungen Ihrer Betriebsstätte nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Anforderungen sind dabei klar definiert: Die Fotos müssen aktuell sein, die räumliche Situation erkennbar darstellen und sich auf die von Ihnen beantragten Versorgungsbereiche beziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die benötigten Fotonachweise richten sich nach den beantragten Versorgungsbereichen.
  • Fotos dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Räume sollten so fotografiert werden, dass die räumliche Umgebung erkennbar ist.
  • Wenn Maße nachzuweisen sind, muss ein Zollstock auf dem Foto sichtbar sein.
  • Die Einreichung erfolgt bequem digital über das AfPQ-Kundenportal.

Warum werden Fotonachweise benötigt?

Ein Teil der Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes betrifft die räumliche Ausstattung einer Betriebsstätte. Mithilfe von Fotonachweisen kann die Präqualifizierungsstelle diese Voraussetzungen nachvollziehen und prüfen. Welche Fotos erforderlich sind, hängt dabei von den beantragten Versorgungsbereichen ab.

Wie sollten Fotonachweise erstellt werden?

Wichtig ist vor allem, dass die tatsächliche räumliche Situation gut erkennbar ist. Fotografieren Sie Räume möglichst aus einer Perspektive, die einen umfassenden Eindruck vermittelt. Türen, Fenster oder angrenzende Bereiche sollten sichtbar sein, um die räumlichen Gegebenheiten nachvollziehbar darzustellen.

Die Bilder sollten außerdem eine ausreichende Qualität aufweisen und den aktuellen Zustand der Betriebsstätte zeigen. Bei Antragstellung dürfen sie nicht älter als drei Monate sein.

Mehr Informationen zu den Anforderungen hinsichtlich der Fotonachweise finden Sie hier.

Wann sind zusätzliche Maßangaben erforderlich?

Sofern für einen Versorgungsbereich bestimmte Maße nachzuweisen sind (z.B. beim behindertengerechten Zugang), sollte die entsprechende Stelle mit einem deutlich sichtbaren Zollstock fotografiert werden. Dadurch können die geforderten Maße direkt nachvollzogen werden

Wie erfolgt die Einreichung der Fotos?

Fotonachweise können direkt über das AfPQ-Kundenportal hochgeladen werden. Die Einreichung ist am PC, Tablet oder Smartphone möglich und lässt sich unmittelbar in den Antragsprozess integrieren. Werden Fotos außerhalb des Kundenportals eingereicht, sind sie zusätzlich mit Datum und Stempel der Betriebsstätte zu versehen.

Praxiswissen der AfPQ

Aus unserer Erfahrung als akkreditierte Präqualifizierungsstelle zeigt sich, dass aussagekräftige Fotos die Prüfung erleichtern. Bereits wenige, gut gewählte Aufnahmen vermitteln häufig ein vollständiges Bild der räumlichen Voraussetzungen und unterstützen eine zügige Bearbeitung des Antrags.

Mit der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) lässt sich der Präqualifizierungsprozess digital, unbürokratisch und effizient abwickeln. Über das AfPQ-Kundenportal können Fotonachweise direkt hochgeladen, Verfahren zentral verwaltet und der Bearbeitungsstatus jederzeit eingesehen werden. Das reduziert den organisatorischen Aufwand und erhöht die Sicherheit bei der Antragstellung.

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Häufige Fragen

Wie alt dürfen Fotonachweise sein?

Fotonachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Reichen Detailaufnahmen aus?

Die räumliche Umgebung sollte auf den Fotos erkennbar sein. Daher sind reine Nahaufnahmen nicht geeignet.

Können die Fotos digital eingereicht werden?

Ja. Fotonachweise können direkt über das AfPQ-Kundenportal per PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden.

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