Stand 28.04.2025
In den meisten Fällen scheitert eine Eigenerklärung zu den Lager- und Transportmöglichkeiten nicht daran, dass die Lagerbedingungen ungeeignet sind. Viel häufiger führt die Beschreibung der Abläufe zu Rückfragen. Viele Leistungserbringer erfüllen die Anforderungen bereits in der Praxis, beschreiben diese aber in ihrem Antrag nicht konkret genug. Genau daraus entstehen häufig Nachforderungen im Präqualifizierungsverfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Beschreiben Sie nicht nur dass, sondern wie Sie die Herstellervorgaben einhalten.
- Lagerung und Transport müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.
- Temperatur- und Hygienemaßnahmen sollten nachvollziehbar dargestellt werden.
- Allgemeine Standardformulierungen führen häufig zu Nachforderungen.
Warum erhalten Antragsteller trotz geeigneter Lagerräume eine Nachforderung?
Diese Situation erleben wir regelmäßig: Der Lagerraum erfüllt die Anforderungen, die Hilfsmittel werden sachgerecht aufbewahrt und die Mitarbeitenden kennen die Abläufe. In der Eigenerklärung findet sich dann jedoch nur ein kurzer Satz wie: „Die Lagerung erfolgt gemäß Herstellervorgaben.“
Für die Prüfung reicht das nicht aus. Die Eigenerklärung soll nachvollziehbar machen, wie die Anforderungen in Ihrem Betrieb tatsächlich umgesetzt werden.
Welche Angaben werden besonders häufig vergessen?
Viele Leistungserbringer konzentrieren sich auf die Herstellervorgaben für einzelne Produkte und übersehen dabei, die grundlegenden Anforderungen an die Lagerfläche zu beschreiben. Dabei sollten aus der Eigenerklärung bereits die wesentlichen Rahmenbedingungen der Lagerung hervorgehen. Lagermöglichkeiten müssen grundsätzlich staubfrei, lichtgeschützt und trocken sein. Zusätzlich sollte nachvollziehbar beschrieben werden, wie diese Bedingungen in der Betriebsstätte dauerhaft sichergestellt werden.
Ebenso fehlen häufig Angaben dazu, wie Temperaturvorgaben überwacht werden oder wie die Bedingungen an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt werden. Auch Hygienemaßnahmen werden oft nur allgemein erwähnt, ohne die tatsächlichen Abläufe zu beschreiben.
Was macht eine gute Eigenerklärung aus?
Eine gute Eigenerklärung liest sich nicht wie ein Gesetzestext. Sie beschreibt verständlich und konkret, was in Ihrem Betrieb passiert.
Wenn beispielsweise bestimmte Hilfsmittel temperiert gelagert werden müssen, sollte die Erklärung erkennen lassen, wie die Temperatur kontrolliert wird und welche Maßnahmen greifen, falls Grenzwerte überschritten werden. Werden Hilfsmittel ausgeliefert, sollte beschrieben werden, wie die Herstellervorgaben auch während des Transports eingehalten werden.
Je näher Ihre Beschreibung an den tatsächlichen Abläufen in Ihrer Betriebsstätte ist, desto einfacher lässt sich die Einhaltung der Anforderungen nachvollziehen.
Praxiswissen der AfPQ
Aus unserer Erfahrung als akkreditierte Präqualifizierungsstelle sind die meisten Nachforderungen nicht auf fehlende Lagerflächen oder ungeeignete Räumlichkeiten zurückzuführen. Häufig fehlen schlicht die Informationen, die für die Prüfung notwendig sind.
Ein Großteil der Betriebe erfüllen die Anforderungen bereits vollständig. Die Herausforderung besteht darin, die vorhandenen Prozesse so zu beschreiben, dass sie für Außenstehende nachvollziehbar werden. Genau deshalb lohnt es sich, bei der Eigenerklärung etwas detaillierter zu werden, anstatt auf allgemeine Standardsätze zurückzugreifen.
Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) begleitet Leistungserbringer strukturiert durch den Präqualifizierungsablauf nach § 126 SGB V. Über das digitale Kundenportal können Anträge, Nachweise und Zertifikate zentral verwaltet und Bearbeitungsstände jederzeit eingesehen werden. Das schafft mehr Sicherheit bei der Antragstellung, reduziert den Aufwand bei Nachforderungen und spart wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.
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Häufige Fragen zu Lager- und Transportmöglichkeiten
Muss ich für die Eigenerklärung ein Muster verwenden?
Nein. Die Eigenerklärung sollte die tatsächlichen Abläufe Ihrer Betriebsstätte beschreiben und individuell formuliert werden.
Reicht der Hinweis aus, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden?
Nein. Entscheidend ist die Beschreibung der konkreten Maßnahmen, mit denen die Einhaltung sichergestellt wird.
Muss auch der Transport beschrieben werden?
Ja. Die Eigenerklärung umfasst Lager- und Transportmöglichkeiten unter den vom Hersteller empfohlenen Bedingungen. Unter Transportmöglichkeiten sind Botenlieferungen zum Kunden gemeint.


