Beschwerden können von Ihnen an die Beschwerdestelle der Agentur für Präqualifizierung GmbH gerichtet werden. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheitsbekundung (z.B. bzgl. Überwachung, Verfahren, Zertifizierungsstelle).
Gegen das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung kann Einspruch eingelegt werden.
Alle Arbeitsschritte eines Beschwerde-/Einspruchsverfahrens werden streng vertraulich von Mitarbeitern bearbeitet, die nicht in das Verfahren gegen das sich die Beschwerde/der Einspruch richtet, involviert waren. Das Verfahren steht allen interessierten Kreisen offen.
Ablauf einer Beschwerde/eines Einspruchs
- Beschwerden und Einsprüche müssen schriftlich bei der Agentur für Präqualifizierung eingereicht werden, der Eingang wird bestätigt.
- Die Berechtigung der Beschwerde/des Einspruchs wird durch eine neutrale Person (Mitarbeiter der Agentur für Präqualifizierung GmbH, der nicht in den Vorgang involviert war) evaluiert.
- Die Beschwerde-/Einspruchsentscheidung wird durch einen neutralen Entscheider (Entscheider der Agentur für Präqualifizierung GmbH, der nicht in den Vorgang involviert war) getroffen.
- Die Zertifizierungsstelle informiert den Kunden schriftlich über das Ergebnis des Einspruchsverfahrens und wenn immer möglich über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.
Form und Fristen
Beschwerden oder Einsprüche müssen schriftlich an uns gerichtet werden.
Bitte richten Sie diese per Post oder per E-Mail (beschwerdestelle (at) afp-da.de) an die Beschwerdestelle.
Frist zur Einreichung eines Einspruchs:
Die Frist zur Einreichung eines Einspruchs ist 4 Wochen ab Zustellung der Zertifizierungs-Entscheidung. Die Beschwerdestelle entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Einspruchs.
Kosten
Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei. Unberechtigte Einsprüche werden dem Einspruchsteller entsprechend der Entgelttabelle in Rechnung gestellt.