Stand 28.04.2025
Maßgebliche Änderungen, die die tatsächlichen Voraussetzungen einer bestehenden Präqualifizierung betreffen, müssen der AfPQ unverzüglich mitgeteilt werden. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Unternehmensstruktur, ein Wechsel des fachlichen Leiters, ein Standortwechsel, wesentliche Änderungen der Räumlichkeiten oder die Erweiterung des Hilfsmittelspektrums. Die Mitteilung erfolgt über einen Änderungsantrag im Kundenportal.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgebliche Änderungen müssen der AfPQ unverzüglich gemeldet werden.
- Typische Änderungsanträge betreffen den Wechsel des fachlichen Leiters, neue Versorgungsbereiche oder einen Standortwechsel.
- Auch Rechtsformwechsel oder Umfirmierungen sind meldepflichtig.
- Ein Änderungsantrag verlängert nicht die Laufzeit eines bestehenden Zertifikats.
- Bei einem Inhaberwechsel ist kein Änderungsantrag möglich. In diesem Fall ist ein Erstantrag erforderlich.
Welche Änderungen gelten als maßgeblich?
Eine bestehende Präqualifizierung basiert auf den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die bei der Erteilung des Zertifikats oder der Konformitätsbestätigung vorlagen. Verändern sich diese Voraussetzungen, muss die Präqualifizierungsstelle informiert werden.
Als maßgebliche Änderungen gelten insbesondere ein Rechtsformwechsel oder eine Umfirmierung. Ebenso meldepflichtig sind der Wechsel des fachlichen Leiters beziehungsweise der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person sowie ein Standortwechsel der Betriebsstätte in denen die Hilfsmittelversorgung erfolgt.
Darüber hinaus müssen wesentliche räumliche Änderungen gemeldet werden, sofern sie die Eignungskriterien nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V betreffen. Gleiches gilt für die Anpassung des Hilfsmittelspektrums, wenn beispielsweise die gewünschten Versorgungsbereiche von der bisherigen Präqualifizierung nicht umfasst sind.
Auch die Auflösung eines Unternehmens, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Liquidation des Unternehmens stellen maßgebliche Änderungen dar und müssen der AfPQ unverzüglich angezeigt werden.
Wann ist ein Änderungsantrag erforderlich?
In der Praxis werden Änderungsanträge besonders häufig gestellt, wenn die fachliche Leitung wechselt, Versorgungsbereiche erweitert oder reduziert werden oder das Unternehmen neue Räumlichkeiten bezieht.
Wechselt der fachliche Leiter, so müssen die neuen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Qualifikationen und die Zuordnung der verantwortlichen Person zu den einzelnen Versorgungsbereichen.
Soll das Hilfsmittelspektrum erweitert werden, ist ebenfalls ein Änderungsantrag erforderlich. Die AfPQ prüft dann, ob die Voraussetzungen für die zusätzlich beantragten Versorgungsbereiche erfüllt werden.
Auch ein Umzug oder andere wesentliche Änderungen der Betriebsräume müssen angezeigt werden. Da die räumlichen Voraussetzungen Bestandteil der Präqualifizierung sind, ist im Rahmen des Änderungsantrages eine erneute Prüfung der Gegebenheiten erforderlich.
Was gilt bei einem Inhaberwechsel?
Ein Inhaberwechsel nimmt eine Sonderstellung ein. Anders als viele andere Änderungen kann dieser nicht durch einen Änderungsantrag bearbeitet werden.
Da die Präqualifizierung an den jeweiligen Leistungserbringer gebunden ist, ist bei einem Inhaberwechsel ein neuer Präqualifizierungsantrag erforderlich. Der Wechsel sollte der AfPQ unverzüglich mitgeteilt werden. Entsprechende Nachweise, beispielsweise eine Gewerbeabmeldung, können im Portal oder per E-Mail übermittelt werden.
Ersetzt ein Änderungsantrag die Überwachung?
Nein. Ein Änderungsantrag hat keinen Einfluss auf die Laufzeit des bestehenden Zertifikats und ersetzt auch keine laufende Überwachung.
Wird ein Änderungsantrag im Rahmen einer Überwachung gestellt, muss die Überwachung anschließend regulär weitergeführt werden.
Praxiswissen der AfPQ
Aus Sicht der Agentur für Präqualifizierung entstehen Nachfragen häufig dadurch, dass Änderungen erst deutlich nach ihrem Eintritt gemeldet werden. Besonders häufig betrifft dies Standortwechsel oder Veränderungen bei der fachlichen Leitung. Werden solche Änderungen frühzeitig angezeigt, lassen sich Rückfragen und Verzögerungen oftmals vermeiden.
Die AfPQ unterstützt Leistungserbringer mit einer strukturierten Begleitung des Präqualifizierungsprozesses und bietet über das Kundenportal eine digitale Abwicklung ohne Medienbrüche. Dokumente, Änderungsanträge und Zertifikate können zentral verwaltet werden, während Status und Fristen jederzeit nachvollziehbar bleiben. Das sorgt für Zeitersparnis und erhöht die Sicherheit bei der Antragstellung.
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Häufige Fragen zu Änderungen in der Präqualifizierung
Muss ein Wechsel des fachlichen Leiters gemeldet werden?
Ja. Der Wechsel des fachlichen Leiters beziehungsweise der verantwortlichen Person ist eine maßgebliche Änderung und muss der AfPQ unverzüglich mitgeteilt werden.
Verlängert ein Änderungsantrag die Laufzeit meines Zertifikats?
Nein. Ein Änderungsantrag hat keine Auswirkung auf die Laufzeit des bestehenden Zertifikats.
Kann ein Inhaberwechsel über einen Änderungsantrag abgewickelt werden?
Nein. Bei einem Inhaberwechsel ist ein Erstantrag erforderlich.


