Änderungen im Verfahren

Buchstaben von "Change" auf einem Tisch

Haben sich maßgebliche Änderungen ergeben?

Maßgebliche Änderungen in der Präqualifizierung (in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen), die bei der Erteilung eines Zertifikates oder der Konformitätsbestätigung vorgelegen haben, müssen der AfPQ unverzüglich von Ihnen mitgeteilt werden. Den Änderungsantrag können Sie schnell im Kundenportal stellen.

Folgende Änderungen gelten als maßgeblich:

  • Änderungen bei Personen- und Kapitalgesellschaft, Vereine, Stiftungen
  • Rechtsformwechsel
  • Umfirmierung
  • Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person
  • Standortwechsel des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, soweit dort die Hilfsmittelversorgung erfolgt 

und/oder

  • maßgebliche räumliche Änderungen, die die Eignungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V berühren

und/oder

  • Erweiterung des Hilfsmittelspektrums, soweit die Ausgangspräqualifizierung dieses nicht umfasst

und/oder

  • Auflösung des Unternehmens oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen
  • bzw. eines vergleichbaren Verfahrens oder wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet

Maßgebliche Änderungen wie Inhaberwechsel / Schließung sind unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis (z.B. Gewerbe-Abmeldung) kann per E-Mail übermittelt werden. Ein Änderungsantrag ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass ein Änderungsantrag nicht die Laufzeit Ihres Zertifikats verlängert!

Bitte stellen Sie Ihren Änderungsantrag im Kundenportal.

Ersetzt ein Änderungsantrag die Überwachung?

Sofern der Änderungsantrag im Rahmen der Überwachung erfolgt, muss anschließend die Überwachung weitergeführt werden.

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