Ablauf der Präqualifizierung von A-Z

Höchste Servicegarantie und ISO-Zertifizierung und Normungsidee auf den Schultern eines Kaufmanns

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Präqualifizierung

Möchten Sie Ihre Präqualifizierung bei der AfPQ schnell und einfach beantragen?
Unser nutzerfreundliches Kundenportal bietet Ihnen Sicherheit dabei. So geht´s ohne Bürokratie:

1. Registrierung:
 Als Neukunde registrieren Sie sich bitte hier. Bestandskunden loggen sich in Ihren bestehenden Online-Account ein. Offline-Anträge stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die nachträgliche Digitalisierung entgeltpflichtig ist.

2. Antragsstellung: Sie geben Ihre Pflichtangaben an und bestätigen die Eigenerklärungen. Die erforderlichen Nachweise können bereits hochgeladen werden (optional). Wir senden Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Nach Prüfung der Pflichtangaben erhalten Sie Nachricht, ob Ihr Antrag angenommen werden kann.

3. Evaluation: Ihre Nachweise werden von unseren Prüfern auf Vollständigkeit und Konformität mit den aktuellen Vorgaben evaluiert. Wird aufgrund der ausgewählten Versorgungsbereiche eine Begehung notwendig, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Im Falle von Nachforderungen werden Sie schnell schriftlich informiert und erhalten eine übersichtliche Aufstellung der noch erforderlichen Nachweise.
Bitte stellen Sie keine Original-Dokumente zur Verfügung, da wir diese zum Scannen teilweise zerschneiden müssen und nicht zurücksenden.

4. Zertifizierungsentscheidung: Liegen alle Nachweise konform und vollständig vor, kann Ihr Zertifikat ausgestellt werden. Das Zertifikat geht Ihnen per E-Mail zu. 

5. Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband: Wir übermitteln Ihre Präqualifizierungs-Daten an die Datenbank des GKV-SV, damit diese den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können.

Benötigen Sie einen Erstantrag?

Der Erstantrag für eine Präqualifizierung kann von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt gestellt werden. Die daraus resultierende Präqualifizierung ist maximal 5 Jahre gültig. Drei Monate vor Ablauf der bestehenden PQ können Sie eine Re-Präqualifizierung (RE-PQ) beantragen. Alle Nachweise müssen dabei erneut vollumfänglich nach den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes vorgelegt werden.

Warum muss ich zwei Überwachungen machen?

Innerhalb der maximal 5-jährigen Laufzeit Ihrer Präqualifizierung finden zwei Überwachungen (Audit) nach ca. 20 und 40 Monaten statt. Bei der Überwachung werden ausgewählte Nachweise geprüft. Zur Überwachung muss kein Antrag von Ihnen gestellt werden, Sie werden rechtzeitig über anstehende Überwachungen per E-Mail informiert. Mehr zu Überwachungen für Hilfsmittel-Leistungserbringer finden Sie hier.

Was sind maßgebliche Änderungen in der Präqualifizierung?

Sollten sich im Laufe Ihrer bestehenden Präqualifizierung maßgebliche Änderungen, beispielsweise ein Wechsel des fachlichen Leiters oder Veränderungen bei den Versorgungsbereichen ergeben, müssen Sie unverzüglich einen Änderungsantrag stellen. Mehr zu maßgeblichen Änderungen für Hilfsmittel-Leistungserbringer finden Sie hier.

Ablauf der Präqualifizierung mit Zeitstrahl für Überwachung 1 nach 20 Monaten und Überwachung 2 nach 40 Monaten.

Muss ich Fristen bei der Präqualifizierung beachten?

Für alle Verfahrensarten gelten verbindliche Fristen. Bitte reichen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihre Unterlagen möglichst früh innerhalb der genannten Fristen ein.

Sollten die vorgegebene Frist nicht ausreichen, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung per E-Mail stellen: fristverlaengerung (at) afp-da.de.

Bitte geben Sie dabei die gewünschte Länge der Fristverlängerung (max. 4 Wochen) an. Wird kein Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen durch uns.

Erst- und Re-PQ: Eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen kann ggf. mehrfach formlos beantragt werden. Insgesamt darf jedoch die Bearbeitungszeit des Verfahrens von 6 Monaten beginnend ab der ersten Fristsetzung nicht überschritten werden. 

Überwachung: Eine einmalige Fristverlängerung von bis zu 4 Wochen kann formlos beantragt werden. 

Sonderfristen: Liegt eine angemessene und triftige Begründung (Notsituation) vor, ist eine längere Frist möglich.

Eine fehlerhafte oder unterlassene Datenübermittlung führt zur Ablehnung des Zertifizierungsverfahrens bzw. zur Einschränkung, zum Entzug oder zur Aussetzung der aktuell gültigen Präqualifizierung. Nach Fristablauf sind wir gezwungen, die entsprechenden Konsequenzen zeitnah umzusetzen. Dies ist kostenpflichtig.

Wie erfolgt die Re-Präqualifizierung (Folgeantrag)?

Ihr Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen.

Als Bestandskunden der Agentur für Präqualifizierung werden Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates durch uns informiert. Bei der Bearbeitungszeit muss eine eventuell notwendige Anforderung von fehlenden und/oder unzureichenden Nachweisen einkalkuliert werden.

Ihr Zertifikat wird mit Datum der Zertifizierungsentscheidung erteilt, eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht Ihnen eine Versorgungslücke.

Zeitstrahl für Re-Präqualifizierung bei der AfPQ.

Benötigen Sie weitere Unterstützung bei der Präqualifizierung?

Die AfPQ-Antragshilfen bieten Ihnen wertvolle Informationen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner