Ablauf der Präqualifizierung von A-Z

Höchste Servicegarantie und ISO-Zertifizierung und Normungsidee auf den Schultern eines Kaufmanns

Wir begleiten Sie persönlich auf dem Weg zu Ihrer Präqualifizierung

Um Ihre Präqualifizierung schnell und einfach zu beantragen, halten wir ausführliches Informationsmaterial wie unsere Antragshilfe bereit. Unser nutzerfreundliches Kundenportal führt Sie mit vielen Hilfestellungen durch den Antrag.

1. Registrierung:
 Als Neukunde registrieren Sie sich bitte hier. Bestandskunden loggen sich in Ihren bestehenden Online-Account ein. Offline-Anträge stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die nachträgliche Digitalisierung entgeltpflichtig ist.

2. Antragsstellung: Sie geben Ihre Pflichtangaben an und bestätigen die Eigenerklärungen. Die erforderlichen Nachweise können bereits hochgeladen werden (optional). Wir senden Ihnen eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung der Pflichtangaben erhalten Sie Nachricht, ob Ihr Antrag angenommen werden kann.

3. Evaluation: Ihre Nachweise werden von unseren Mitarbeitern auf Vollständigkeit und Konformität mit den aktuellen Vorgaben geprüft. Wird aufgrund der ausgewählten Versorgungsbereiche eine Begehung notwendig, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Im Falle von Nachforderungen werden Sie schriftlich informiert und erhalten eine Aufstellung der noch erforderlichen Nachweise.
Nur bei Offline Anträge: Bitte stellen Sie keine Original-Dokumente zur Verfügung, da wir diese zum Scannen teilweise zerschneiden müssen und nicht zurück senden.

4. Zertifizierungsentscheidung: Liegen alle Nachweise konform und vollständig vor, kann Ihr Zertifikat ausgestellt werden. Das Zertifikat geht Ihnen per E-Mail zu. 

5. Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband: Wir übermitteln Ihre Präqualifizierungs-Daten an die Datenbank des GKV-SV, damit diese den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden können.

Ablauf der Präqualifizierung / Erstantrag

Der Erstantrag für eine Präqualifizierung kann von Ihnen zu einem beliebigen Zeitpunkt gestellt werden, die daraus resultierende Präqualifizierung ist maximal 5 Jahre gültig. Drei Monate vor Ablauf der bestehenden PQ können Sie eine Re-Präqualifizierung (RE-PQ) beantragen. Alle Nachweise müssen dabei erneut vollumfänglich nach den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes vorgelegt werden.

Innerhalb der maximal 5-jährigen Laufzeit Ihrer Präqualifizierung finden zwei Überwachungen (Audit) nach ca. 20 und 40 Monaten statt. Bei der Überwachung werden ausgewählte Nachweise geprüft. Zur Überwachung muss kein Antrag von Ihnen gestellt werden, Sie werden rechtzeitig über anstehende Überwachungen per E-Mail informiert.

Sollten sich im Laufe Ihrer bestehenden Präqualifizierung maßgebliche Änderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mit einem Änderungsantrag melden.

Fristen

Für alle Verfahrensarten gelten verbindliche Fristen. Bitte reichen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihre Unterlagen möglichst früh innerhalb der genannten Fristen ein.

Sollten die vorgegebene Frist nicht ausreichen, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung per E-Mail stellen: fristverlaengerung (at) afp-da.de.

Bitte geben Sie dabei die gewünschte Länge der Fristverlängerung (max. 4 Wochen) an. Wird kein Zeitraum vorgegeben, erfolgt eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen durch uns.

Erst- und Re-PQ: Eine Fristverlängerung von max. 4 Wochen kann ggf. mehrfach formlos beantragt werden. Insgesamt darf jedoch die Bearbeitungszeit des Verfahrens von 6 Monaten beginnend ab der ersten Fristsetzung nicht überschritten werden. 

Überwachung: Eine einmalige Fristverlängerung von bis zu 4 Wochen kann formlos beantragt werden. 

Sonderfristen: Liegt eine angemessene und triftige Begründung (Notsituation) vor, ist eine längere Frist möglich.

Eine fehlerhafte oder unterlassene Datenübermittlung führt zur Ablehnung des Zertifizierungsverfahrens bzw. zur Einschränkung, zu Entzug oder Aussetzung der aktuell gültigen Präqualifizierung. Nach Fristablauf sind wir gezwungen, die entsprechenden Konsequenzen zeitnah umzusetzen. Retaxation droht!

Re-Präqualifizierung (Folgeantrag)

Ihr Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen.

Als Bestandskunden der Agentur für Präqualifizierung GmbH werden Sie im Rahmen einer freiwilligen Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates durch uns informiert. Bei der Bearbeitungszeit muss eine eventuell notwendige Anforderung von fehlenden und/oder unzureichenden Nachweisen einkalkuliert werden.

Ihr Zertifikat wird mit Datum der Zertifizierungsentscheidung erteilt, eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht Ihnen eine Versorgungslücke.

Überwachungen

Alle Informationen finden Sie hier.

Maßgebliche Änderungen

Alle Informationen finden Sie hier.

Antragshilfen

Alle Informationen finden Sie hier.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner