Nutzung des AfPQ- Kundenportals, elektronische Kommunikation und Protokollierung
(1) Die AfPQ stellt dem Kunden ein passwortgeschütztes Kundenportal zur Verfügung. Das Kundenportal dient insbesondere der elektronischen Bereitstellung von Informationen, Mitteilungen, Erklärungen, Dokumenten sowie sonstigen vertragsrelevanten Inhalten im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen den Parteien – soweit gesetzlich zulässig – ganz oder teilweise über das Kundenportal erfolgt. Mit der Einstellung von Mitteilungen oder Dokumenten in das Kundenportal gelten diese als dem Kundenportalnutzer zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Kundenportal regelmäßig zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Zugang jederzeit möglich ist. Technische oder nutzerseitige Umstände, die den Abruf verhindern, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der AfPQ, sofern dieser den ordnungsgemäßen Betrieb des Portals gewährleistet.
(4) Zum Zweck der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung, der Systemsicherheit sowie zur Dokumentation und Beweissicherung speichert die AfPQ im Zusammenhang mit der Nutzung des Kundenportals Nutzungs- und Zugriffsdaten. Hierzu gehören insbesondere:
• Zeitpunkte von Log-ins und Log-outs,
• technische Zugriffsdaten (z. B. IP-Adresse in gekürzter oder vollständiger Form),
• Zeitstempel über das Einstellen, Abrufen, Öffnen oder Herunterladen von Mitteilungen und Dokumenten,
• systemseitige Statusinformationen (z. B. „gelesen“ / „ungelesen“).
(5) Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der AfPQ, insbesondere zur Absicherung, Durchsetzung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche und zur Nachweisführung über Zugang und Kenntnisnahme von Informationen.
(6) Die gespeicherten Nutzungsdaten werden nur für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke verwendet und nicht zu einer darüberhinausgehenden Auswertung des Nutzungsverhaltens herangezogen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.
(7) Die Nutzungs- und Protokolldaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus für den Zeitraum gespeichert, in dem sie zur Wahrung der vorgenannten Zwecke, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen, erforderlich sind, und anschließend gelöscht.
