Die Präqualifizierung für Ihre Betriebsstätte läuft ab und Sie möchten diese verlängern? Das nennt man Re-Präqualifizierung. Dafür können Sie schnell und einfach im AfPQ-Kundenportal Ihren Re-Präqualifizierungsantrag (oft auch Folgeantrag genannt) stellen.
Wichtig: Damit Sie weiterhin Hilfsmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, sollten Sie cirka 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Re-Präqualifizierung stellen (das Datum finden Sie auf Ihrem Zertifikat und im AfPQ-Kundenportal). Das Einhalten dieses Vorlaufs ist empfehlenswert, um im Fall von Nachreichungen oder Fristverlängerungen eine Versorgungslücke zu vermeiden! Kunden der AfPQ werden dazu automatisch informiert, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Informationen für Ihre Re-Präqualifizierung:
- Gemäß § 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V sind Zertifikate auf maximal fünf Jahre zu befristen. Eine Rückdatierung der Zertifizierung ist nicht möglich.
- Die in den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Anforderungen sind erneut vollumfänglich nachzuweisen.
- Die Fotodokumentation muss die aktuelle Betriebsausstattung zeigen (GKV-Empfehlungen, Fassung vom 9.Dezember 2019, Seite 4).
- Die relevanten GKV-Dokumente, die entsprechenden Antragsformulare sowie wichtige Informationen zu den Anforderungen der Nachweise stehen Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.
