Der Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen. Die Agentur für Präqualifizierung GmbH informiert ihre Bestandskunden als freiwillige Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats. Eventuell notwendige Nachforderungen von fehlenden oder unzureichenden Nachweisen durch die Agentur für Präqualifizierung GmbH oder eine Fristverlängerung durch den Leistungserbringer sind bei den Fristen und der Einreichung des Antrags einzukalkulieren. Die Zertifizierung wird mit dem Datum der abschließenden Prüfung bestätigt und erteilt; eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich. Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht eine Versorgungslücke. Lesen Sie hier gerne weiter.
