Für einen Verein oder ein Stiftung ist die Rechtsform das Ausschlaggebende.
Entweder:
Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle, Vereinsregister oder Industrie- und Handelskammer u. ä.).
Oder:
Eigenerklärung mit rechtsgültiger Unterschrift und aktuellem Datum bei Gewerbetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind oder Bestätigung der Zugehörigkeit zu freien Berufen durch das zuständige Finanzamt oder eine Kopie des Steuerbescheids (keine Gewerbesteuer).
