Der Wechsel des Filialleiters in Apotheken ist keine anzeigepflichtige maßgebliche Änderung für das Präqualifizierungszertifikat, sofern es sich nicht um den fachlichen Leiter für Versorgungsbereiche handelt.
Die GKV-Empfehlungen sprechen von einer maßgeblichen Änderung, wenn ein „Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die Leistungserbringung verantwortliche Person“ erfolgt.
