Ein Apothekenverwalter (ein Apotheker) leitet eine Apotheke im Auftrag eines Dritten (z. B. Erben, Pächter), wenn der eigentliche Inhaber sie nicht selbst führen kann, beispielsweise nach einem Todesfall.
Aufgaben:
Ein Verwalter trägt, bis die Apotheke übergeben oder neu besetzt wird, die Gesamtverantwortung für den Apothekenbetrieb, einschließlich der Personalführung, Finanzmanagement, Warenwirtschaft (Einkauf, Lagerung) und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um den reibungslosen Betrieb und die Patientenversorgung sicherzustellen.
Wichtig:
Die Erben können, nach dem Tod des Inhabers, die Apotheke für eine begrenzte Zeit (oft bis zu 12 Monate) durch einen Verwalter führen lassen.
Welche Nachweise werden vom Verwalter benötigt? #
- Der Verwalter schließt mit dem/den Erben einen Verwaltervertrag.
- Das Regierungspräsidium stellt dem Verwalter eine befristete Betriebserlaubnis auf max. 12 Monate aus.
- Der Verwalter ist verpflichtet diese maßgebliche Änderung der Präqualifizierungsstelle durch einen Änderungsantrag mitzuteilen. In diesem Antrag wird der Verwalter als befristeter Inhaber in die Präqualifizierung aufgenommen.
