Ein Versorgungsbereich ist eine thematisch abgegrenzte Gruppe von Hilfsmitteln oder Dienstleistungen, für die Leistungserbringer im Rahmen der Präqualifizierung (PQ) ihre fachliche, personelle und räumlich‑technische Eignung nachweisen müssen.
Ein Versorgungsbereich beschreibt die Einheit, für die die Präqualifizierungsstelle prüft, ob ein Leistungserbringer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um bestimmte Hilfsmittel an gesetzlich Krankenversicherte abgeben zu dürfen.
Warum gibt es Versorgungsbereiche?
Versorgungsbereiche sorgen dafür, dass die Anforderungen klar strukturiert und nach Hilfsmittelarten aufgeteilt sind und Leistungserbringer nur das anbieten, wofür sie qualifiziert sind. Zusätzlich hilft es Krankenkassen einheitliche und vergleichbare Qualitätsstandards zu erhalten.
Was umfasst ein Versorgungsbereich konkret?
Ein Versorgungsbereich legt fest welche Nachweise ein Leistungserbringer erbringen muss (z. B. Qualifikation des Personals, Räumlichkeiten, technische Ausstattung), welche Hilfsmittelarten darin enthalten sind und welche Tätigkeiten der Leistungserbringer ausführen darf (z. B. Beratung, Anpassung, Versorgung, Einweisung).
In der Praxis orientieren sich die Versorgungsbereiche an den Hilfsmittelnummern des GKV‑Hilfsmittelverzeichnisses – aber sie sind nicht identisch damit: Ein Versorgungsbereich kann mehrere Produktgruppen zusammenfassen oder innerhalb einer Produktgruppe bestimmte Anforderungen hervorheben.
Beispiele für Versorgungsbereiche
- Sichtversorgungen (Brillen/Sehhilfen)
- Orthopädietechnik (z. B. Prothesen, Orthesen)
- Rehatechnik (z. B. Rollstühle, Gehhilfen)
- Homecare (z. B. Stoma-, Tracheo-, Wundversorgung)
- Medizintechnik (z. B. CPAP‑Geräte, Sauerstoffgeräte)
Jeder dieser Bereiche hat eigene präzise Nachweisanforderungen.
Kurz gesagt
Ein Versorgungsbereich beschreibt, welche Hilfsmittel ein Leistungserbringer nach der Präqualifizierung abgeben darf und welche fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Er ist damit ein zentraler Prüfbaustein der Präqualifizierung.
Weitere Informationen zur Präqualifizierung von Hilfsmittelanbietern finden Sie hier.
