Bei einer Unternehmensnachfolge benötigt der neue Inhaber eine eigene Präqualifizierung, da die Präqualifizierung nach § 126 SGB V immer an den Inhaber und die Betriebsstätte gebunden ist. Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte die Präqualifizierung daher frühzeitig berücksichtigen, um Versorgungslücken, Verzögerungen bei Verträgen mit Krankenkassen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, liegt eine maßgebliche Änderung vor. Die bestehende Präqualifizierung kann nicht auf den Nachfolger übertragen oder unter der bisherigen Präqualifizierung fortgeführt werden.
Wesentliche Folgen eines Inhaberwechsels:
- Die Präqualifizierung des bisherigen Inhabers muss gekündigt werden.
- Der Nachfolger registriert sich aus Datenschutzgründen neu über unsere Website und stellt über seinen Account einen Erstantrag auf Präqualifizierung.
- Eine Übernahme der bestehenden Laufzeit ist nicht möglich.
- Die Betriebsstätte wird im Rahmen der Präqualifizierung als Neubetrieb betrachtet.
Dadurch können Anforderungen relevant werden, die für den bisherigen Inhaber aufgrund von Bestandsregelungen nicht nachzuweisen waren. Je nach beantragten Versorgungsbereichen betrifft dies beispielsweise Anforderungen an die Barrierefreiheit oder weitere betriebsbezogene Nachweise.
Für die Nachfolgeplanung ist es daher sinnvoll, den Präqualifizierungsantrag frühzeitig vorzubereiten. Gleichzeitig können bestimmte Unterlagen häufig erst nach der tatsächlichen Übernahme eingereicht werden, weil sie bereits auf den neuen Inhaber ausgestellt sein müssen. Dies betrifft beispielsweise den Handelsregisterauszug oder eine erforderliche Betriebserlaubnis.
