Kann der Leistungserbringer (LE) nach einer Aussetzung der Zertifizierung oder einzelner Versorgungsbereiche fristgerecht nachweisen, dass er / sie die Anforderungen erfüllt, wird die Zertifizierung wieder in Kraft gesetzt, das nennt man Wiedereinsetzen.
Zur Wiedereinsetzung führt die AfPQ folgende Maßnahmen durch:
- Bei fristgerecht ein- / nachgereichten Nachweisen erfolgt die Evaluation, Zertifizierungsbewertung und Zertifizierungsentscheidung gemäß der Verfahrensbeschreibung 2.3, 2.4 und 2.5 sowie der entsprechenden Fristenregelung in Abschnitt 5.
- Nach Feststellung der Konformität durch die AfPQ wird die Präqualifizierung oder einzelne VB wiedereingesetzt. Das erneute Inkraftsetzung der Zertifizierung oder einzelner VB ist entgeltpflichtig gemäß Entgelttabelle.
- Änderung des aktuellen Zertifikats und Information des LE zur Verwendung des Logos.
- Prüfung und Änderung der GKV-Exportdatei zur Information des GKV-Spitzenverbandes.
- Die Wiedereinsetzung ist kostenpflichtig, s. Entgelttabelle.
