Bei einem Entzug wird die Zertifizierung zurückgezogen, das ausgestellte Zertifikat verliert seine Gültigkeit.
Erfüllt ein Leistungserbringer (LE) die Anforderung einer gültigen Präqualifizierung dauerhaft nicht, bzw. reicht er bei Aussetzung der Zertifizierung die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb von 12 Monaten nach, zieht die AfPQ die Zertifizierung zurück.
Die AfPQ führt beim Zurückziehen der Zertifizierung folgende Tätigkeiten durch:
- Information des LE über die Zurückziehung der Zertifizierung und Untersagung der
Verwendung des Zertifikats und des damit verbundenen Logos. - Prüfung und Änderung der GKV-Exportdatei, die an den GKV-Spitzenverband übermittelt
wird. - Der Entzug ist kostenpflichtig, s. Entgelttabelle.
Bei einem Erstantrag (Neuantrag nach Entzug) der bisherigen Präqualifizierung sind sämtliche Nachweise vollständig einzureichen. Bei begehungspflichtigen Betriebsstätten erfolgt eine Betriebsbegehung.
