Erfüllt ein Leistungserbringer (LE) dauerhaft die Anforderung einzelner Versorgungsbereiche einer gültigen Präqualifizierung nicht, bzw. reicht er bei Aussetzung der Zertifizierung die erforderlichen Nachweise für einzelne Versorgungsbereiche nicht innerhalb von 12 Monaten nach, wird die Zertifizierung eingeschränkt.
Die AfPQ führt zur Einschränkung der Zertifizierung folgende Tätigkeiten durch:
- Änderung des aktuellen Zertifikats und Information des LE auf die erneute Verwendung des Zertifikats und des damit verbundenen Logos.
- Prüfung und Änderung der GKV-Exportdatei zur Information des GKV-Spitzenverbandes.
- Die Einschränkung ist kostenpflichtig, s. Entgelttabelle.
