Durch das Ankreuzen der Eigenerklärung und Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme, dass ausschließlich Versorgungsbereiche präqualifiziert werden, für die alle Nachweise vollständig, fristrecht und konform mit den Anforderungen gemäß den aktuellen Vorgaben der GKV-Empfehlungen und dem aktuellen Kriterienkatalog vorliegen.
Sollten bei Fristablauf die Nachweise für einzelne Versorgungsbereiche (VB) nicht vorliegen, werden diese VB nicht in der Zertifizierung berücksichtigt, um die Ablehnung des Antrags zu verhindern.
Versorgungsbereiche können, nach Vorlage der Nachweise, mit einem Änderungsantrag in das aktuell gültige Zertifikat integriert werden.
Weiterführende Informationen zum Änderungsantrag finden Sie hier.
