Erfüllt ein Leistungserbringer (LE) die Anforderungen einer gültigen Präqualifizierung nicht, wird diese komplett oder für bestimmte VB ausgesetzt, man nennt diesen Vorgang Aussetzung. Der LE kann die erforderlichen Nachweise innerhalb von 12 Monaten nach Information über die Aussetzung fristgerecht ein- / nachreichen. Sind die Nachweise nach Prüfung dann ausreichend und vollständig, kann eine Wiedereinsetzung erfolgen.
Die AfPQ führt zur Aussetzung der Zertifizierung folgende Tätigkeiten durch:
- Information des LE über die Aussetzung der Zertifizierung und Untersagung der Verwendung des damit verbundenen Logos.
- Prüfung und Änderung der GKV-Exportdatei, die an den GKV-Spitzenverband übermittelt wird.
- Die Aussetzung ist kostenpflichtig, s. Entgelttabelle.
