Werden Nachweise im Rahmen einer Überwachung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht, muss die Präqualifizierung gemäß der Norm ausgesetzt werden. In dieser Zeit können keine Hilfsmittel mit den GKV abgerechnet werden.
Sie können innerhalb eines Jahres nach Aussetzung die angeforderten Nachweise einreichen und einen Antrag auf Wiedereinsetzen stellen. Aussetzen und Wiedereinsetzen sind laut unserer aktuellen Entgelttabelle entgeltpflichtig.
