In Überwachungen wird die Konformität einer gültigen Zertifizierung mit den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes überprüft.
Eine Präqualifizierung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates von fünf Jahren turnusmäßig zweimal überwacht werden, nach ca. 20 und ca. 40 Monaten – jeweils ausgehend vom Beginn der Präqualifizierung, damit die Konformität der bestehenden Präqualifizierung mit den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes gewährleistet ist. Überwachungen sind gesetzliche Vorgaben und mit Anforderung entgeltpflichtig.
Überwachungen sind somit zwingender Bestandteil des Verfahrens. Ihre Basis ist das Vorliegen einer aktuell gültigen Präqualifizierung für die jeweilige Betriebsstätte.
